Sonntag, 22.September 2024 | 17:23

Kommunalfinanzen auch 2022 im Fokus des Finanzministers

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Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sollen auch im Jahr 2022 weiter bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt werden.

Im Lauf des Jahres sollen zudem noch die Infrastruktur- und die Verwaltungskosten-Pauschalen neu geregelt werden, wie Finanzminister Heiko Geue (SPD) der Deutschen Presse-Agentur sagte. Dies habe er sich für die nächsten Monate vorgenommen.

Mit der Infrastrukturpauschale werden die Kommunen dabei unterstützt unter anderem Schulen, Feuerwehr, Sportanlagen und auch Straßen in Schuss zu halten. Diskutiert wird laut dem Finanzministerium wie der Landeszuschuss ab dem Jahr 2023 aussehen soll. Die Verwaltungskostenpauschale ist Teil des kommunalen Finanzausgleichs, der 2020 reformiert wurde. Die Datenerhebung und der Kostenausgleich soll den Angaben zufolge vereinfacht werden, unklar sei noch wie.

Damit die rund 700 Kommunen im Land nicht kurzfristig in Finanznot geraten, hatte das Land auf dem Kommunalgipfel zuletzt zugesagt, die Rückzahlung von 172 Millionen Euro an zu viel an die Kommunen überwiesenen Geldern aus dem Jahr 2020 ab 2023 auf drei Jahre zu strecken. Dass die kommunale Ebene überhaupt bisher so gut durch die Pandemie gekommen ist, verdankt sie laut Geue sowohl der Reform des kommunalen Finanzausgleichs als auch dem vom Bund unterstützten Ausgleich von geringeren Steuereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021.

Für 2022 habe sich das Ministerium zudem das Ziel gesetzt, die Reform der Grundsteuer anzugehen. In einem ersten Schritt sollen alle Steuerpflichtigen angeschrieben werden, die dann ab Juli eine Steuererklärung für ihre Grundstücke und Immobilien elektronisch abgeben müssen, sagte Geue.

Mit der Neufassung der Abgabe soll die Grundlage der Steuerberechnung verändert werden. Damit dies nicht in eine Steuererhöhung mündet, sollen die Kommunen laut dem Finanzminister ihre individuellen Hebesätze entsprechend anpassen. Die sogenannten Hebesätze sind feste Prozentwerte, mit denen die berechneten zu zahlenden Steuern multipliziert werden. Diese können von Gemeinde zu Gemeinde abweichen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Berechnung der Grundsteuer an heutige Gegebenheiten anzupassen und für die Reform eine Frist bis 2025 gesetzt.

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