Die Ampel-Koalition hat ihre Unstimmigkeiten bei der geplanten Legalisierung von Cannabis ausgeräumt.
Das Gesetz könne zum 1. April kommen, teilten die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle von der FDP, Maria Klein-Schmeink von den Grünen und Dagmar Schmidt von der SPD am Donnerstagabend in Berlin mit. Vorher muss das Gesetz aber noch durch den Bundestag. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte für die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament die Woche vom 19. bis zum 23. Februar genannt. Auch der Bundesrat muss sich mit den Plänen noch befassen.
Die drei Fraktionsvizes teilten mit: „Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.“ Außerdem würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert sowie der Schwarzmarkt effektiv bekämpft. Die Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die organisierte Kriminalität sollen „zeitnah“ evaluiert werden, wie es hieß. Dabei werde auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen.
Wie es aus Kreisen der Koalition am Donnerstagabend hieß, wurden an den Plänen inhaltlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen. SPD, Grüne und FDP hatten sich schon im November darauf verständigt, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein.
Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag. Vor allem Innenpolitiker der SPD hatten aber im Januar noch Bedenken angemeldet, weshalb das Gesetz noch nicht im Bundestag beschlossen werden konnte.
Neben der Kritik aus den Reihen von CDU und CSU hatte auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland abgelehnt. Es sei „eines der überflüssigsten Gesetzesvorhaben überhaupt“, sagte Reinhardt. Er könne die Bedenken der Politiker nachvollziehen, die eine Überarbeitung fordern.
Der Entwurf werde dem Kinder- und Jugendschutz „in keiner Weise gerecht“, kritisierte der Ärztepräsident. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wisse selbst, „was regelmäßiger Cannabis-Konsum bei jungen Menschen vor dem 23. Lebensjahr macht, wenn die Hirnreifung noch nicht abgeschlossen ist“. Eine Freigabe ab 18 Jahren sei unter medizinischen Gesichtspunkten „absolut unverantwortlich“, sagte Reinhardt.