Die wegen ihrer Verbindungen zum Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 umstrittene Klimastiftung MV hat den Vorwurf einer Hinterziehung der Schenkungssteuer zurückgewiesen.
„Alle Spekulationen, der Vorstand habe sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht, beruhen auf einem falschen Verständnis der für diesen Steuerfall heranzuziehenden Vorschriften“, teilte die Stiftung am Mittwoch in Schwerin mit. Auch sei kein Strafverfahren eingeleitet worden, da hierfür jeglicher Anhaltspunkt fehle.
Die Vorwürfe der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit 20 Millionen Euro, die die Nord Stream 2 AG der Stiftung nach ihrer Gründung bereitstellte, sind nicht neu. Die Stiftung reagierte nun nach eigenen Angaben auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen im Schweriner Landtag. Das Finanzamt habe dafür bei der Klimastiftung angefragt, ob vom Steuergeheimnis geschützte Daten weitergegeben werden dürfen. Die Stiftung will die Informationen jedoch erst freigeben, wenn das zuständige Finanzamt eine Entscheidung zur Schenkungssteuerpflicht gefällt hat. „Ein Bescheid steht auch nach Monaten noch aus. Wir wollen aber keine Freigabe erteilen, bevor wir nicht selbst den Bescheid lesen und prüfen konnten“, hieß es.
Darüber hinaus bekräftigte die Klimastiftung ihren Standpunkt, wonach die 20 Millionen Euro an Stiftungsgeldern der Nord Stream 2 AG nur für Klimaschutzzwecke bestimmt waren und nicht für die Unterstützung des deutsch-russischen Gasprojekts. Die Zuwendung sei dem Finanzamt frühzeitig gemeldet worden. Die Stiftung habe zudem einen Antrag auf Befreiung von der Schenkungssteuer gestellt.