Die Stiftung für Klima- und Umweltschutz MV gibt im Streit um ihre Auskunftspflicht gegenüber der Presse nicht klein bei.
Wie die Stiftung am Mittwoch in Schwerin auf Anfrage mitteilte, prüft sie einen Einspruch gegen das am Dienstag vom Landgericht Schwerin verkündete Urteil. Zunächst werde aber die schriftliche Begründung abgewartet. Legt die Stiftung nach deren Prüfung Revision ein, muss sich das Oberlandesgericht in Rostock mit dem Urteil befassen. Dort ist bereits ein ähnlicher Streitfall anhängig.
Das Landgericht in Schwerin hatte am Dienstag der Klage eines Reporters der Tageszeitung „Welt“ stattgegeben, der umfassende Auskunft zur umstrittenen Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 durch die vom Land gegründete Stiftung verlangte, jedoch nicht bekommen hatte.