Kurz nach dem Beginn der parlamentarischen Sommerpause in Mecklenburg-Vorpommern kommt noch einmal Schwung in die Diskussion über die umstrittene Klimastiftung MV. Während die oppositionelle CDU der rot-roten Landesregierung eine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien bei der Aktenführung vorwirft, genehmigt das Justizministerium in Schwerin nach monatelanger Prüfung eine von der Stiftung beantragte Satzungsänderung.
Diese sei gemäß dem Stiftungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Paragraf 9, Absatz 1, Satz 2) vorgenommen worden, teilte das Ministerium am Montag mit. Den Angaben zufolge wurden damit die Bezüge zu dem Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2 gestrichen. Das Ministerium muss solche Änderungen in seiner Funktion als Stiftungsaufsicht genehmigen.
Die Klimastiftung MV, die wegen ihrer Unterstützung der Gaspipeline in der Kritik steht, hatte die Streichung ihres Hauptgeldgebers aus der Satzung bereits am 14. April beim Justizministerium beantragt. „Wir wollen deutlich machen, dass die Stiftung nicht mehr das Geringste mit Nord Stream 2 zu tun hat“, hatte Stiftungsvorstand und Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) Anfang Mai dazu erklärt.
Auf Anfrage der Deutschen Presseagentur erklärte Sellering am Montag, er freue sich über die Genehmigung, dies ändere jedoch nichts an der Gesamtlage. Der Stiftungschef steht zu der Mitte Mai mit der Landesregierung getroffenen Vereinbarung, wonach der Stiftungsvorstand zurücktritt, sobald der mit dem Pipeline-Bau befasste wirtschaftliche Geschäftsbetrieb abgewickelt ist. Mit dem Rücktritt seien dann auch alle personellen Bezüge zwischen der Stiftung und der Pipeline getilgt, so Sellering. Die von Landesregierung und Landtag angestrebte Auflösung der Stiftung liege dann nicht mehr in der Verantwortung des aktuellen Vorstandes.
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern war Anfang 2021 nach einem Landtagsbeschluss gegründet worden und von Anfang an umstritten. Eines ihrer Ziele ist die Verbreitung des Klimaschutzgedankens. Zugleich sollte die Stiftung jedoch auch die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 für russisches Erdgas unterstützen. Grund waren US-Sanktionsdrohungen gegen am Bau beteiligte Unternehmen – die Stiftung sollte als eine Art Schutzschild agieren. Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entschloss der Landtag, eine Auflösung anzustreben.
Die CDU-Fraktion im Landtag wirft der Landesregierung jedoch vor, darüber hinaus – auf Anfrage der Nord Stream 2 AG – auf schriftliche Kommunikation zum Thema verzichtet zu haben, um das Unternehmen vor den Sanktionen zu schützen. In einem Terminvermerk der Staatskanzlei aus dem Februar 2020 wird nahegelegt, dass die Nord Stream 2 AG der Landesregierung Informationen lediglich mündlich übermitteln wollte – um diese vor dem Zugriff durch US-Behörden zu schützen, die das deutsch-russische Energie-Projekt mit Sanktionen belegt hatten.
„Wenn eine Regierung absichtlich darauf verzichtet, Akten anzulegen, damit sie keine Spuren hinterlässt, verletzt sie fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Franz-Robert-Liskow dem Nachrichtenportal t-online am Montag. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) müsse dazu Stellung nehmen. Eine derartige rein mündliche Kommunikation wäre aus Liskows Sicht eine Erklärung für Lücken in den Akten der Landesregierung.
Die Staatskanzlei bestätigte die Echtheit des Aktenvermerks, wies jedoch Vorwürfe zurück, konspirativ gehandelt zu haben. Das Dokument stehe zudem nicht im Zusammenhang mit der Gründung der umstrittenen Klimastiftung MV. Im Landtag beschäftigt sich aktuell ein Untersuchungsausschuss mit dem Handeln der Regierung in Verbindung mit der Stiftungsgründung.