Kleine Flitzer auf Wismars Straßen – wie wir sicher mit E-Scootern unterwegs sind Sie sind flink, sie sind wendig und eine weitere Möglichkeit, sich auf unseren Straßen fortzubewegen.
Mit der Zulassung von E-Scootern auf Deutschlands Straßen Mitte Juni 2019 hat der Gesetzgeber aber auch Vorgaben für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr gemacht. Dazu zählt:
– die Elektrotretroller zu versichern – das ist Pflicht,
– einzeln hintereinander zu fahren,
– sich nicht an fahrende Fahrzeuge zu hängen,
– nicht freihändig zu fahren,
– auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen das Rechtsfahrgebot einzuhalten,
– beim Fehlen von Blinkern Richtungsänderungen per Handzeichen anzukündigen,
– auf Radwegen Rücksicht zu nehmen auf Radfahrer und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anzupasse
– Radfahrer vorbeizulassen, wenn sie schneller sind,
– auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fußgängern den Vorrang zu lassen und die Geschwindigkeit anzupassen,
– wo Fahrzeuge aller Art verboten sind, den E-Scooter zu schieben; es sei denn, ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt das Fahren,
– in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen zu schieben, es sei denn, ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt das Fahren,
– für das Parken von E-Scootern die Parkvorschriften für Fahrräder einzuhalten.
Allzeit gute Fahrt!