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Kindesmissbrauch: Angeklagter akzeptiert Urteil nicht

Im Verfahren um den vielfachen Missbrauch eines minderjährigen Mädchens in Westmecklenburg sind zwei der drei vom Schweriner Landgericht verhängten Urteile rechtskräftig.

Wie ein Sprecher des Gerichts am Montag auf Anfrage mitteilte, legte nur der Hauptangeklagte fristgerecht Rechtsmittel ein. Der 39-Jährige war am 21. Juli wegen schweren Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und der Herstellung von Kinderpornografie zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nun wird der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

Vor Gericht standen auch die Frau des Mannes und die mit dem Paar befreundete Mutter des Mädchens, die beide zum Teil auch aktiv an den Übergriffen beteiligt waren. Die 35-jährige Ehefrau hatte unmittelbar nach der Verkündung noch im Gerichtssaal ihre Strafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft angenommen. Nach Angaben des Gerichtssprechers verzichtete nun auch die 37-jährige Mutter auf eine Revision. Sie war zu neun Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Der Mann hatte sich laut Urteil über anderthalb Jahre hinweg schwer an dem anfangs elfjährigen Kind vergangen. Das Gericht sprach von einem regelrechten Martyrium, dem es ausgesetzt gewesen sei. Mindestens 46 Mal sei das Mädchen missbraucht worden. Doch sei davon auszugehen, dass es zwischen Januar 2021 und Juli 2022 noch häufiger Opfer von Übergriffen wurde. Um den Missbrauch des Kindes zu rechtfertigen, hatte der Mann laut Gericht die Frauen mit der Lüge unter Druck gesetzt, er und seine Familie würden von einer japanischen Mafia-Organisation mit dem Tod bedroht, falls er keine Kinderpornografie schicke.

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