Das Unverständnis über Mecklenburg-Vorpommern war bundesweit groß, als vollständig geimpfte Ferienwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern ihr Eigentum in MV ab 1. Mai nutzen konnten – aber ohne ihre minderjährigen Kinder, die noch gar nicht geimpft werden können.
Pünktlich zum Himmelfahrtswochenende macht Schwerin einen Rückzieher: Die Kinder können nun doch mit in den familieneigenen Zweitwohnsitz kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren ist dafür ein negativer Schnelltest nötig, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Am Donnerstag soll die neue Regelung in Kraft treten.
Neu ist zudem, dass nicht nur vollständige geimpfte Menschen als Tagestouristen einreisen oder ihre Ferienwohnung aufsuchen dürfen, sondern auch Genesene in den ersten sechs Monaten nach ihrer Gesundung. In dieser Zeit ist keine Impfung möglich. Danach genügt den Angaben zufolge eine Spritze, um als vollständig geimpft zu gelten. Am 7. Juni fallen die Beschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern ganz weg, wie die Landesregierung bereits am Dienstag beschloss.