Mittwoch, 27.November 2024 | 01:39

Kennzeichnungsmängel bei Nahrungsergänzungsmitteln

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Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat Nahrungsergänzungsmittel untersucht und dabei Kennzeichnungsmängel festgestellt.

„Etwas mehr als ein Drittel, konkret 35 Proben, erfüllten die rechtlichen Anforderungen an ein Nahrungsergänzungsmittel aus verschiedenen Gründen nicht und mussten beanstandet werden“, sagte der Direktor der Behörde, Stephan Goltermann, am Montag in Rostock. Die Hauptgründe waren demnach diverse Kennzeichnungsmängel.

Den Angaben zufolge wurden zwischen 2020 und Ende 2022 insgesamt 102 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln wie Algenpräparate oder Pflanzenextrakte untersucht. Besonders problematisch sind laut Goltermann unzulässige Angaben, die auf Gesundheit und Krankheiten Bezug nehmen. Angaben wie „Mariendiestel kann die Funktion der Leber stärken“ seien verboten, mit ihnen dürfe nicht geworben werden.

Darüber hinaus führt der Direktor des LALLF die fehlende Harmonisierung der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in der EU sowie das nicht vorgeschriebene Prüf- und Zulassungsverfahren vor der Markteinführung als problematisch an. Goltermann rät daher: „Wer sie konsumieren möchte, sollte möglichst nur Produkte von vertrauenswürdigen Anbietern beziehen und die Einnahme mit seinem Arzt besprechen“.

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