Im Ergebnis des nach dem Tod der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karin Strenz bei der Staatsanwaltschaft Schwerin geführten Todesermittlungsverfahrens gibt es auch unter Berücksichtigung der durch die irischen Behörden übermittelten Erkenntnisse keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin geht daher von einer natürlichen Todesursache aus und hat das Todesermittlungsverfahren eingestellt.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Informationen erteilt werden. heißt es dazu weiter.