Nach einem Demo-Aufruf auf seinen Profilen in sozialen Medien muss Stralsunds Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) nicht mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Das sei das Ergebnis einer Prüfung durch das Schweriner Innenministerium, teilte Minister Christian Pegel (SPD) am Mittwoch mit. Man habe keine zureichenden Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen im Sinne des Beamtenstatusgesetzes gefunden.
Badrow hatte auf seiner Facebook-Seite und seinem Instagram-Profil einen Demo-Aufruf im Zusammenhang mit der Energiekrise geteilt. Dort wurde unter anderem der sofortige Rücktritt der Bundesregierung gefordert. Das Innenministerium als oberste Rechtsaufsichtsbehörde prüfte eine mögliche Verletzung der Neutralitätspflicht. Badrow hatte sich darauf berufen, dass es sich um privat geführte Accounts handele.
„Für die Prüfung, ob der Oberbürgermeister seine Neutralitätspflicht verletzt hat, war genau diese Frage zu prüfen: Können die Veröffentlichungen auf Herrn Badrows Facebook- und Instagram-Seite der amtlichen Funktion des Oberbürgermeisters zugeordnet werden?“, erklärte Pegel.
Die Facebook-Seite möge zunächst gestalterisch den Eindruck eines offiziellen Profils vermitteln, hieß es. Nach eingehender Prüfung könne die private Nutzung mit persönlichen, parteipolitischen und Wahlkampfinformationen nicht in Abrede gestellt werden. Auch habe die Stadt Stralsund mitgeteilt, die betreffenden Seiten nicht zu betreiben oder für Veröffentlichungen zu nutzen.
Auf der Facebook-Seite wurde in der Vergangenheit die Email-Adresse „oberbuergermeister@stralsund.de“ aufgeführt. Nach Medienberichten verwies die Seite zeitweilig auch durch einen entsprechenden Schriftzug im Kopfteil des Profils prominent auf Badrows Funktion als Oberbürgermeister.