In Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren nur in sehr wenigen Fällen im Personenstandsregister die dritte Geschlechtsoption „divers“ eingetragen worden. In Rostock, der mit knapp 210.000 Einwohnern größten Stadt im Nordosten, wurde nach Angaben der Stadtverwaltung seit Dezember 2018 sechs Mal die Möglichkeit genutzt, im Melderegister die Geschlechtsangabe von „männlich“ oder „weiblich“ zu „divers“ zu ändern.
Die Änderung erfolge grundsätzlich zunächst im Personenstandsregister, also in der Geburtsurkunde. Wenn diese Änderung erfolgt sei, gehe eine Mitteilung an die Meldebehörde der Person zur Geschlechtsänderung im Melde- und Passregister, so eine Behördensprecherin.
In den Personenstandsregistern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist seit Dezember 2018 keine Änderung des Geschlechtseintrages auf „divers“ erfolgt. Auch das Standesamt Wismar, das die Fälle im Rahmen des Personenstandsgesetzes bearbeitet und prüft, hat in dem Zeitraum keine Änderungen vorgenommen. Auch in der Landeshauptstadt Schwerin gab es seit Ende 2019 nur eine Änderung des Geschlechtseintrages auf divers. Eher kämen Geschlechtsänderungen von weiblich auf männlich oder umgekehrt vor, hieß es.
In der Hansestadt Stralsund ist die Zahl mit 23 zwar deutlich höher, aber in dem Kontext weniger aussagekräftig, denn sie umfasst auch Änderungen von „männlich“ auf „weiblich“ und umgekehrt sowie die alleinige Änderung des Vornamens nach dem Transsexuellengesetz. „Eine weitergehende Differenzierung der Statistik und damit ein möglicher Rückschluss auf die Betroffenen soll auch zu deren Schutz vermieden werden“, teilte die Stadtverwaltung mit.
Der Bundesgesetzgeber hatte für intergeschlechtliche Menschen Ende 2018 die Möglichkeit geschaffen, im Personenstandsregister bei der Geschlechtszugehörigkeit auch „divers“ anzugeben. Bundestag und Bundesrat hatten mit der entsprechenden Gesetzesänderung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
Die höchsten deutschen Richter hatten geurteilt, dass im Personenstandsregister nicht nur die Optionen „männlich“, „weiblich“ oder gar kein Eintrag vorhanden sein dürften, sondern dass es für intergeschlechtliche Menschen auch die Möglichkeit auf einen weiteren, positiven Eintrag geben müsse – den Eintrag „divers“.
Seit damals kann nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Personenstandsregister schon bei der Geburt als Geschlecht „divers“ eingetragen werden, wenn bei einem Baby aufgrund seiner geschlechtlichen Merkmale nicht eindeutig feststellbar ist, ob es männlich oder weiblich ist. Zudem haben Menschen auch später in ihrem Leben noch die Möglichkeit, ihr Geschlecht auf divers ändern zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein medizinischer Nachweis, der dem intergeschlechtlichen Menschen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bescheinigt.