Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet und damit Ärger und Frust beim Arbeitgeberverband ausgelöst.
Mit der geplanten Neuregelung soll die Einhaltung von Tarifverträgen sowie Mindestlohnvorschriften künftig die zwingende Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden, wie Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Güstrow sagte.
Mit dem Gesetz würde der vergaberechtliche Mindestlohn angepasst, der ausdrücklich nicht unter dem Mindestlohn des Bundes in Höhe von 12 Euro brutto pro Stunde liegen dürfe. In MV liegt das Mindest-Stundenentgelt nach dem bisherigem Vergabegesetz bei 10,69 Euro brutto – es würde entsprechend erhöht.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) verwies auf den scharfen Wettbewerb um Fachkräfte. Deshalb müsse man auch attraktive Löhne zahlen. Allerdings rechnet sie mit einer kontroversen Debatte. Die ließ am Dienstag nicht lange auf sich warten. „Wieder ein Meilenstein auf dem Weg zur mehr Gängelung der Arbeitgeber in MV“, kommentierte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern, Sven Müller.
Er sprach von einem „Bürokratiemonster“. Ein solches Gesetz werde heimische Betriebe mehr denn je davon abhalten, sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beteiligen. „Zu kompliziert und risikobehaftet ist das angestrebte Verfahren. Ganz zu schweigen davon, dass es durchaus auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt“, so Müller.
Ganz anders ist die Tonlage bei den in Schwerin mitregierenden Linken. „Heute erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt, um Mecklenburg-Vorpommern zum Land der guten Arbeit weiterzuentwickeln. Mit dem Kabinettsbeschluss orientiert sich die rot-rote Landesregierung konsequent an dem Grundsatz: Öffentliches Geld nur für gute Arbeit und gute Löhne“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster.
Der Schritt ist Teil der Koalitionsvereinbarung der rot-roten Landesregierung. Der Entwurf soll im Mai dem Schweriner Landtag als gesetzgebendem Organ zugeführt werden und bei dessen Zustimmung im Herbst in Kraft treten.