Donnerstag, 14.November 2024 | 18:05

Kabinett beschließt neue Corona-Regeln

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Nach den Bund-Länder-Gesprächen am Montag werden die Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern angepasst.

Das Kabinett habe sich darauf verständigt, den Kulturbetrieb ab sofort in der Ampelstufe Rot genauso zu behandeln wie andere vergleichbare Bereiche, sagte Kulturministerin Bettina Martin (SPD) nach der Sitzung am Dienstag in Schwerin. Es werde keine Schließungen von Kultureinrichtungen mehr geben. Auch in der Gastronomie sowie bei den Testpflichten wurden Änderungen angekündigt. Laut dem Gesundheitsministerium sollen die Änderungen ab Donnerstag gelten.

Die Corona-Warnampel in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich vor allem nach den Krankenhauseinweisungen innerhalb der vergangenen Woche. Deren Zahl war zuletzt trotz rapide steigender Neuinfektionszahlen gesunken.

Laut Martin dürfen zukünftig auch in der höchsten Stufe der Landes-Corona-Ampel Kulturbetriebe geöffnet bleiben – jedoch haben nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichen Corona-Test (2G plus) Zugang. Zudem besteht auch am Platz eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und die Kapazität bleibt eingeschränkt. Den Angaben zufolge dürfen nur 30 Prozent der maximal möglichen Besucher zugelassen werden – zusätzlich gilt hierfür eine Obergrenze von 200 Personen. Die im Vergleich zu anderen Bundesländern vergleichsweise strikten Regeln für die Kunst- und Kulturszene hatten zuletzt für Kritik gesorgt.

Im Gegensatz dazu wird in der Gastronomie eine leichte Verschärfung vorgenommen. Wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) erklärte, soll zukünftig in Restaurants und Bars auch dann die 2G plus-Regel gelten, wenn die Corona-Warnstufe Gelb gilt. Bisher war hier kein zusätzlicher Test nötig. Jedoch werde mit der neuen Version der Corona-Landesverordnung auch der Kreis der von der zusätzlichen Testpflicht Befreiten erweitert.

Nicht testen müssen sich demnach in Zukunft bei 2G plus zusätzlich zu den Geboosterten auch Zweifach-Geimpfte ab zwei Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests. Hiermit wird laut Drese die Testbefreiung an die Quarantäne-Regelungen angepasst.

Drese appellierte am Dienstag zudem an alle Ungeimpften – besonders die Älteren -, sich impfen zu lassen, um sich vor der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante zu schützen. Sie hofft, dass der proteinbasierte Impfstoff der Firma Novavax – der demnächst zur Verfügung stehen soll – einige Impfskeptiker umstimmen kann. „Die Lieferung erfolgt voraussichtlich am 21. Februar.“

Den Angaben zufolge stehen zunächst 76.000 Impfdosen zur Verfügung, wobei für eine Grundimmunisierung zwei Dosen im Abstand von drei Wochen benötigt werden. Mit Priorität geimpft werden sollen bisher ungeimpfte Beschäftigte in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Eingliederungshilfe. Diese unterliegen laut Drese gemäß einem Beschluss der Gesundheitsminister ab Mitte März einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Der Vorsitzende der oppositionellen AfD-Fraktion im Landtag, Nikolaus Kramer, kritisierte: „Die angekündigten Erleichterungen im Kulturbereich sind unzureichend und bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Aus seiner Sicht könnte man vor dem Hintergrund der Omikron-Variante des Coronavirus mehr Öffnungen wagen – besonders für die Gastronomie.

Auch die FDP-Fraktion sieht die Zeit für Lockerungen gekommen und fordert, die 2G-Regelung im stationären Einzelhandel aufzuheben. „Die Politik muss Eingriffe und Einschränkungen überzeugend erklären und rechtfertigen können, ansonsten verliert sie den Rückhalt in der Bevölkerung. Gerade jetzt bei stark steigenden Infektionszahlen und einer gleichzeitig sinkenden Hospitalisierungsrate, kann an diesen Regeln nicht endlos und alternativlos festgehalten werden“, sagte Fraktionschef René Domke.

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