Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung hat in der Corona-Pandemie ein 2G-Optionsmodell für Veranstalter beschlossen.
„In bestimmten Bereichen kann dort, wo 3G-Regeln gelten, auch 2G eingeführt werden“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag. Dies gelte ab Freitag (8.10.). Zugang hätten zu den Events demnach nur noch Geimpfte und Genesene – in diesem Fall müssten andere Hygieneauflagen wie Abstand, Maskenpflicht oder Kontaktnachverfolgungspflichten nicht mehr beachtet werden.
Laut Glawe gilt jedoch eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt, falls 2G bei einer Veranstaltung gelten soll. Daneben müsse eine Zugangskontrolle sichergestellt werden. Eine Erfassung der Kontaktdaten sei empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Kinder unter sieben Jahren sind gemäß den neuen Regelungen für 2G Geimpften und Genesenen gleichzustellen. Sie können also laut Glawe ohne Test zu den Veranstaltungen mitgenommen werden. Sieben- bis Zwölfjährige müssen hingegen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen, dies gelte auch bis zum 16. Lebensjahr.
Menschen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sind mit einem Schnell- oder Selbsttest zu den Veranstaltungen zugelassen.