Montag, 25.November 2024 | 15:47

Justiz schöpft 14,3 Millionen Euro Gewinne aus Straftaten ab

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In Rostock beschäftigte ein Bauunternehmer über Jahre Bulgaren als Scheinselbstständige und sparte so 1,3 Millionen Euro Sozialabgaben. In Schwerin konfiszierten Ermittler bei einem Drogenhändler mehr als eine halbe Million Euro aus dessen Dealereien, in Neubrandenburg wurden bei einem Steuerhinterzieher gut 115.000 Euro gesichert: Mecklenburg-Vorpommerns Staatsanwälte haben in den vergangenen fünf Jahren mehr als 44 Millionen Euro Vermögen von verurteilten Straftätern eingezogen, wie Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Montag in Schwerin sagte.

Allein im vergangenen Jahr seien 14,3 Millionen Euro Gewinne aus Straftaten abgeschöpft worden. Das sei fast doppelt so viel wie im Jahr davor mit 7,9 Millionen Euro gewesen. Knapp 6 Millionen Euro seien 2021 an private Opfer zur Begleichung ihrer Schäden weitergereicht worden. An geschädigte Institutionen, wie Sozialversicherungen, gingen demnach 3,4 Millionen. Weitere 5,1 Millionen Euro seien in der Staatskasse geblieben.

„Straftaten dürfen sich nicht lohnen“, betonte die Ministerin. „Gegenstände und Vermögen, was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, müssen eingezogen werden.“ Geschädigte könnten seit einer Reform der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern.

Das Aufspüren und Sicherstellen von kriminellem Vermögen ist nicht immer ganz einfach, wie Generalstaatsanwältin Christine Busse sagte. So sei in einem Fall in Rostock Eile geboten gewesen: Ein Bankrotteur verfügte über ein Warenlager im Wert von etwa drei Millionen Euro, das er schnell noch beiseiteschaffen wollte. Die Behörden bekamen jedoch einen Tipp, stoppten den Abtransport und übergaben das Warenlager dem Insolvenzverwalter, berichtete Busse.

Vor zwei Jahren wurde dem Ministerium zufolge bei der Staatsanwaltschaft Rostock eine landesweit zuständige Zentralstelle zur Verwertung virtueller Währungen eingerichtet. Die Experten dort suchten nach digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin, Ethereum und Dogecoin, um sie einziehen zu können – selbst wenn diese im Ausland verwahrt würden. Auf Vermögenswerte aus kriminellen Handlungen kann den Angaben zufolge nach der rechtskräftigen Verurteilung der Täter zugegriffen werden.

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