Die Jugendkriminalität hat in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr erheblich zugenommen. Gingen im Jahr 2022 bei den Jugendstaatsanwälten in MV rund 14.000 Ermittlungsverfahren ein, so waren es 2023 bereits etwa 17.000. Das geht aus der Antwort des Schweriner Justizministeriums auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag hervor. Die Jugendstaatsanwälte sind für Straftaten zuständig, bei denen als Täter junge Menschen verdächtigt werden, die noch keine 21 Jahre alt sind.
Etwa jedes zehnte Ermittlungsverfahren führt zu einer Anklage bei Gericht: Im Jahr 2022 waren es 1334 und im Jahr darauf 1771. In 259 Fällen (2022) und 277 Fällen (2023) wurde ein Strafbefehl beantragt. Auch die Zahl der eingestellten Verfahren stieg: 2022 waren es 4894 und im darauffolgenden Jahr 5817.
Bei den Jugendrichtern gingen dem Ministerium zufolge deutlich mehr Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein: 2022 gab es 416 solcher Anklagen, 2023 stieg die Zahl auf 510.
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ann Christin von Allwörden, sprach von einer beunruhigenden Entwicklung. Sie forderte, die bestehenden Strategien zur Verbrechensbekämpfung und zur Prävention zu überarbeiten. Die Regierungsparteien SPD und Linke dürften die Warnzeichen nicht ignorieren, ansonsten werde das Problem wachsen.