Mittwoch, 27.November 2024 | 00:28

Jugend in MV fordert mehr politische Mitsprache

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Jugendvereine und -verbände in Mecklenburg-Vorpommern fordern mehr Mitsprache bei politischen Entscheidungen und mehr Geld für eine vielgestaltige Jugendarbeit. „Es ist endlich an der Zeit, die Belange von Kindern und Jugendlichen in den Blick zu nehmen“, sagte Johannes Beykirch vom Landesjugendring am Dienstag in Schwerin bei der Vorstellung eines Forderungskatalogs zur Landtagswahl am 26. September.

Das neun Punkte umfassende Papier hatten der Landesjugendring und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit gemeinsam verfasst. Darin fordern sie ein Jugendmitwirkungsgesetz, das die Teilhabe von Jugendlichen an politischen Entscheidungen auf kommunaler und Landesebene klar definiert. „Partizipation darf nicht beim Angehörtwerden enden. Wir wollen mitentscheiden“, sagte Beykirch. In welcher Form dies konkret geschehen soll, blieb offen. Doch sei die Möglichkeit, eigene Anträge in die Vertretungen einzubringen, ein erster Schritt zu mehr Mitwirkung, sagte Beykirch.

Rebecca Kirsch von der LAG Jugendarbeit erneuerte die Forderung nach einem Kinder- und Jugendbericht für das Land, der einmal je Wahlperiode vorgelegt werden soll. Nur, wenn klar benannt werde, wo die Probleme liegen, könne Bedarf ermittelt und Gelder gezielt eingesetzt werden. Kirsch beklagte, dass es bislang ohnehin keine auskömmliche und sachgerechte Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit gebe und darunter vor allem die freien Träger litten.

Die Anhebung der Finanzpauschale für jeden 6- bis 21-Jährigen im Land von 5,11 Euro auf 6,48 Euro sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein, erklärte Beykirch. Der Landesjugendring hatte von der Landesregierung die Verdoppelung auf 10,22 Euro gefordert, allerdings ohne Erfolg.

Eine weitere Forderung der Jugendverbände ist die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Dies gilt bislang nur für den Weg zur zuständigen Schule. Beykirch untermauerte zudem die Forderung nach einer Senkung des Mindestwahlalters für Landtagswahlen auf 16 Jahre. „Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grund, das nicht zuzulassen“, sagte er. Der Landesjugendring werde betroffene Jugendliche unterstützen, die gegen ihren Wahlausschluss gerichtlich vorgehen wollten. Ob und wann sogenannte Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren bereits eingeleitet wurden, sagte Beykirch nicht.

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