Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2024 erneut kräftig vom Finanzausgleich zwischen den Bundesländern profitiert. Wie aus einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, erhielt das Land je Einwohner 906 Euro an Ausgleichsleitungen. Höher waren die Pro-Kopf-Beträge nur in Bremen (1.316 Euro), Berlin (1.074 Euro) und Thüringen (969 Euro).
Insgesamt flossen im Vorjahr 1,42 Milliarden Euro nach Mecklenburg-Vorpommern. Das entsprach fast 13 Prozent des Landesetats. Für 2025 muss sich das Land auf geringere Ausgleichszahlungen einstellen. Das hat mehrere Gründe: Zum einen hatte die jüngste Erhebung zur Einwohnerzahl offenbart, dass weniger Menschen im Nordosten leben als bislang angenommen. Zum anderen fließen auch in den industriestarken Geberländern wegen der lahmenden Konjunktur die Steuern nicht mehr so üppig wie früher.
Der Landtag in Schwerin hatte deshalb im Januar einen Nachtragsetat verabschiedet. Um die für 2025 erwarteten Lücken zu schließen, werden Rücklagen angegriffen, die geplante Schuldentilgung ausgesetzt und Ausgaben insbesondere für Personal verringert.
Immer wieder Streit zwischen Geber- und Nehmerländern
Um den Länderfinanzausgleich, mit dessen Hilfe Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft ausgeglichen und annähernd gleiche Lebensverhältnisse geschaffen werden sollen, gibt es seit vielen Jahren Streit zwischen Geber- und Nehmerländern. Laut Bundesfinanzministerium wurden 2024 rund 18,65 Milliarden Euro umverteilt.
Größter Einzahler war demnach erneut Bayern. Mit rund 9,77 Milliarden Euro schulterte der Freistaat mehr als Hälfte des Gesamtvolumens. Aus Baden-Württemberg kamen 5,03 Milliarden, aus Hessen 3,73 Milliarden und aus Hamburg 106 Millionen Euro. Der größte Anteil der Gelder floss nach Berlin, das 3,94 Milliarden Euro erhielt. Danach folgten Sachsen (3,25 Milliarden) und Thüringen (2,04 Milliarden). Insgesamt gingen 13,92 Milliarden Euro nach Ostdeutschland.
Bayern hatte 2023 eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil es seit Jahren das meiste Geld einzahlt und sich so in der eigenen Entwicklung gehemmt sieht. Mecklenburg-Vorpommern war mit elf anderen Bundesländern dem Ansinnen Bayerns entgegengetreten. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, ist noch offen.