Mittwoch, 27.November 2024 | 03:32

Jahrelanges Warten auf Gerichtsentscheidung: Kritik

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Wer beim Landessozialgericht auf eine Entscheidung wartet, muss sich in Geduld üben: Die durchschnittliche Laufzeit der dort anhängigen Verfahren betrug im vergangenen Jahr 39 Monate. Eine Instanz niedriger, bei den Sozialgerichten, waren es „nur“ 21 Monate.

Bei beiden Gerichten sind die Verfahrensdauern in den vergangenen beiden Jahren länger geworden, wie aus einer Antwort des Schweriner Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht.

Dabei ist die Zahl der eingehenden Verfahren seit Jahren rückläufig – bei den Sozialgerichten sank sie von 9160 im Jahr 2018 auf 5288 im Jahr 2022 und beim Landessozialgericht von 803 auf 623.

Auch für das Finanzgericht meldet das Justizministerium einen Rückgang der eingehenden Verfahren von 425 im Jahr 2018 auf 287 im Jahr 2022 bei einer gleichzeitig wachsenden durchschnittlichen Verfahrensdauer von 20,2 auf 23 Monate.

Schneller wurden hingegen die Arbeitsgerichte, die ihre durchschnittliche Verfahrensdauer von 3,7 auf 3,2 Monate senken konnten. An den Verwaltungsgerichten hingegen stieg die Verfahrensdauer bei sinkenden Neueingängen von 15,2 auf 18,7 Monate, beim Oberverwaltungsgericht von 14 auf 22,6 Monate. Beim OVG gingen 2018 noch 926 Fälle ein, 2022 waren es 444.

Das Justizministerium verweist darauf, dass die Verfahrenslaufzeiten bei den meisten Bereichen leicht über beziehungsweise unter dem Bundesdurchschnitt lägen. „Insoweit wird kein Handlungsbedarf gesehen.“

Gelinge einem Gericht der Abbau von Altverfahren, steige automatisch die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren an. Das Ministerium sei dabei, „geeignete Maßnahmen“ zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten zu prüfen. Welche das sind, wurde nicht näher erläutert.

Die FDP sieht das kritisch. Offenbar gebe es einen erheblichen Bestand an Altverfahren in allen Gerichtszweigen, analysierte der Fraktionsvorsitzende René Domke. Werde diesem nicht mit einem deutlich besseren Personaleinsatz begegnet, bestehe die Gefahr, dass aus Neueingängen auch Altverfahren würden.

Die angekündigten Maßnahmen des Ministeriums werde man bei den nahenden Haushaltsberatungen „deutlich hinterfragen“, kündigte die Oppositionsfraktion an.

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