Dienstag, 26.November 2024 | 03:04

Inzidenzwert Kriterium für Unterricht in kommender Woche

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Für das weitere Vorgehen in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns wird künftig der Sieben-Tage-Inzidenzwert jeweils vom Mittwoch verstärkt in den Fokus rücken. Anhand dieses Wertes soll dann geschaut werden, in welcher Form Unterricht in der jeweils kommenden Woche umgesetzt werden kann, wie das Bildungsministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte.

Wird in einem der sechs Landkreise beziehungsweise der beiden kreisfreien Städte ein Wert von unter 150 am Mittwoch ermittelt, können den Angaben zufolge Schüler der ersten bis sechsten Klasse sowie der Abschlussklassen in der folgenden Woche regulär zur Schule kommen; für die anderen Klassen soll es Wechselunterricht geben.
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 150 am Stichtag Mittwoch, können die Abschlussklassen dennoch weiterhin zur Schule gehen, die Jahrgangsstufen eins bis sechs sollen dann aber zu Hause lernen. Eine Notbetreuung wird demnach in der Schule gewährleistet, die übrigen Klassen bekommen Distanzunterricht. Am Mittwoch dieser Woche wurde der Schwellenwert in keiner Region im Bundesland überschritten.

„Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) laut einer Mitteilung. Je nach Infektionslage sollen die örtlichen Gesundheitsämter weiterhin die Möglichkeit haben, weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Eine Testpflicht für Schüler soll es laut Ministerium zunächst nicht geben; in anderen Bundesländern ist dies der Fall. Es wird jedoch appelliert, dass sich Schüler und Lehrer in MV zweimal die Woche auf das Coronavirus testen. „Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist“, betonte die Ministerin.

Die Linke kritisierte die Pläne des Bildungsministeriums. „Den Inzidenzwert eines einzigen Tages als Grundlage dafür herzunehmen, ob die Schule geöffnet bleiben kann oder nicht, ist völlig unlogisch. Dabei handelt es sich doch lediglich um eine Momentaufnahme und können keinerlei Rückschlüsse auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens gezogen werden. Zudem besteht bei solchen Einzeldaten die Gefahr eines verzerrten Bildes“, sagte die Fraktionsvorsitzende Simone Oldenburg. Sie appellierte Schüler und Eltern davon zu überzeugen, dass die Tests zwei Mal in der Woche notwendig sind.

Am Donnerstag beginnt in MV nach den Osterferien wieder der Unterricht. Zuvor war noch nicht klar, wie die Regelungen von kommenden Montag an aussehen. Am Donnerstag und Freitag soll der Unterricht laut Bildungsministerium grundsätzlich wie an den Tagen vor den Osterferien stattfinden. Für die Klassen eins bis sechs sowie für die Abschlussklassen gibt es Präsenzunterricht, ab Klasse sieben Wechselunterricht.

Wegen hoher Corona-Infektionszahlen müssen sich Schülerinnen und Schüler im Landkreis Ludwigslust-Parchim hingegen mindestens an diesem Donnerstag und Freitag auf weitere Einschränkungen einstellen. Dann soll der Besuch von Schulen laut Landkreis grundsätzlich untersagt sein. Für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten – mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge – wird den Angaben zufolge Distanzunterricht erteilt. Wie es dort in der kommenden Woche weitergeht, soll am Freitag entschieden werden.

In der übernächsten Woche beginnen die Abiturprüfungen im Nordosten. Das Bildungsministerium hatte sie wegen der Corona-Pandemie verschoben; ursprünglich sollten sie kommenden Dienstag beginnen.

Bei den Kitas soll es laut Sozialministerium zunächst bei den bestehenden Regeln bleiben. In Regionen mit Inzidenzwerten von unter 100 ist ein Regelbetrieb vorgesehen, Einschränkungen bei der Betreuungszeit gibt es nicht. In Regionen mit Inzidenzwerten von 100 bis 150 gilt eine Art Schutzphase – dann wird an Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Bei Inzidenzwerten von mehr als 150 ist nur noch eine Notfallbetreuung sichergestellt. Diese können etwa Alleinerziehende in Anspruch nehmen.

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