Das Innenministerium in Schwerin will das Verdachtsfall-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zunächst sorgfältig, auf Basis der Urteilsbegründung, prüfen.
„Politische Parteien genießen das Parteienprivileg, aber das gibt ihnen keinen Freibrief, sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu wenden“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD) in Schwerin. Er begrüßte jedoch bereits die Rechtssicherheit durch die Entscheidung.
Das Gericht erlaubt dem Verfassungsschutz, die Partei nun mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten – der Inlandsgeheimdienst muss sich nicht mehr allein auf öffentlich zugängliche Informationen verlassen.
Wie das Landesministerium mitteilte, seien von dem Urteil grundsätzlich auch die Landes- und Kreisverbände der AfD betroffen. Auch der Landesverfassungsschutz im Nordosten habe dem Bundesamt im Rahmen des Verfahrens Material zugeliefert. Ziel sei es gewesen, eine mögliche Beobachtung der Partei wegen rechtsextremistischer Bestrebungen zu prüfen. Der Verfassungsschutz im Land habe auch bislang in seinem Jahresbericht auf Einschätzungen zur AfD verwiesen – soweit dies rechtlich zulässig war.
Auch die Fraktionen der rot-roten Landesregierung im Schweriner Landtag hatten sich bereits geäußert, aus Sicht von SPD und Linken bestätige das Urteil ihre Annahmen.