Aufgrund der Legalisierung von Cannabis müssen in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich 6500 Fälle neu überprüft werden. Bis zum 21. April seien nach einer vorliegenden, nicht abschließenden elektronischen Auswertung 1038 Verfahren geprüft und dabei 30 Verfahren erfasst worden, die mit Straferlass beendet worden seien, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Den Staatsanwaltschaften sei weiterhin Zeit zur Bearbeitung eingeräumt worden.
Zum 1. April 2024 kam es den Angaben zufolge in MV zu keiner Entlassung von Verurteilten aus der Strafhaft aufgrund eines rückwirkenden Straferlasses. „Wir gehen davon aus, dass im Sommer dieses Jahres die Aufarbeitung abgeschlossen sein wird“, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Ermöglichung einer Bearbeitungszeit über den 1. April sei Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) sehr wichtig gewesen.
Mit Inkrafttreten der Änderungen ist Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz verschwunden. Erwachsene dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen im Wohnbereich zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und tagsüber auch nicht in Fußgängerzonen.