Donnerstag, 28.November 2024 | 00:24

Impfpflicht startet: Versorgung soll nicht gefährdet werden

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Wer mit Alten, Kranken oder Behinderten arbeitet, muss künftig gegen das Coronavirus geimpft sein. Von Dienstag an gilt bundesweit die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. So sollen vulnerable Gruppen besser geschützt werden. Von Mittwoch an müssen die Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern dem Gesundheitsamt jene Mitarbeiter melden, die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis und auch keine Bescheinigung vorgelegt haben, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Auch wenn die Echtheit der vorgelegten Dokumente angezweifelt wird, ist eine Meldung fällig. Dafür hat das Land eine einheitliche Meldeplattform im Internet eingerichtet. Sie soll vom 16. März an zur Verfügung stehen.

Von der Impfpflicht betroffen sind zum Beispiel Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Arztpraxen und ambulanten Pflegediensten. Mitarbeiter in Rettungsdiensten und Behindertenwerkstätten fallen ebenfalls unter die Impfpflicht. Auch Ehrenamtliche, Praktikanten, Handwerker oder Orthopädietechniker, die in Einrichtungen tätig werden, sollen einen Nachweis vorlegen.

Nach einer Schätzung des Schweriner Gesundheitsministeriums verfügen fünf bis zehn Prozent der Betroffenen in MV bislang nicht über den geforderten Immunschutz. Sie dürfen zunächst weiterarbeiten, wie das Ministerium betont.

Wird ein Mitarbeiter mangels nachgewiesenem Immunschutz der Behörde gemeldet, wird ein Verfahren in Gang gesetzt, so das Gesundheitsministerium. Das Amt schicke zunächst ein Aufforderungsschreiben. Anschließend erfolge eine Prüfung und gegebenenfalls ein Anhörungsverfahren. Dann werde eine Ermessensentscheidung getroffen, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen könne. Keine Konsequenzen soll es geben, wenn der Beschäftigte die Impfserie zwischenzeitlich begonnen hat.

Versorgungsengpässe infolge von Beschäftigungsverboten sollen vermieden werden. So kann die Einrichtungsleitung dem Gesundheitsamt mitteilen, wie die Lage aussieht und wie sie im Falle von Beschäftigungsverboten aussehen würde. Behörden signalisierten, darauf eingehen zu wollen. So erklärten der Landrat von Vorpommern-Rügen, Stefan Kerth (SPD), und der Leiter des dortigen Gesundheitsamtes, Jörg Heusler: „Die Versorgungssicherheit in den Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheits- und Pflegebereichs steht im Vordergrund. Es kann nicht von Nutzen sein das System lahmzulegen.“

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