Dienstag, 26.November 2024 | 01:45

Hotspot-Regel: Das gilt nach dem 2. April im Supermarkt

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Ab dem 3. April fallen die meisten Corona-Regeln weg. Damit entfällt auch beim Einkaufen im Supermarkt, in der Drogerie und im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer Maske. Strengere Regeln sollen in Zukunft nur noch in Hotspots erlaubt sein.

Der Bundestag hat am 18. März ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die meisten Bundesländer nutzen bislang die Möglichkeit einer Übergangsregelung bis zum 2. April, die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen laufen bis dahin weiter. Doch ab dem 3. April fallen die meisten Corona-Regeln weg. Das gilt auch für den Einkauf im Supermarkt oder im Einzelhandel.

Obwohl die Inzidenz und Neuinfektionen bundesweit weiterhin steigen und das Robert-Koch-Institut (RKI) fast täglich neue Höchststände bei den Corona-Zahlen meldet, hält die Bundesregierung weiter daran fest, die Corona-Schutzmaßnahmen zurückzufahren. Strengere Regeln sollen in Zukunft nur noch in Hotspots erlaubt sein – also Gegenden, in denen zum Beispiel eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht. Schwellenwerte, ab wann das der Fall ist, sind nicht beziffert.

Unklar ist allerdings, wie die Einzelhändler mit dem Wegfall umgehen. Denn sie verfügen über das Hausrecht und können an der Maskenpflicht beim Einkauf weiter festhalten. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das geplante Ende der meisten Corona-Beschränkungen kritisiert und will die Maskenpflicht verlängern. „Ganz Deutschland ist ein einziger Hotspot“, sagte der CSU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Das habe „auch fast jeder außerhalb des Regierungsviertels in Berlin so schon erkannt“. Bayern fordert bundesweit einheitliche Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regel oder eine Verlängerung der Übergangsfrist.

In den Landesregierungen herrscht große Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Hotspots derzeit erfüllt sind oder nicht. So hat Mecklenburg-Vorpommern bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt. Hamburg hat dasselbe vor. Andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen hingegen sehen im Moment trotz Rekorden bei den Corona-Neuinfektionen keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung, obwohl sie eine Beibehaltung der Maßnahmen begrüßen würden. Wieder andere sind gegen eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen.

Für den Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, ist die Maske zum ständigen Begleiter im Alltag geworden „Wer sie aufsetzt, schützt sich selbst und andere“, erklärte Genth. Viele hätten sich an sie gewöhnt, auch beim Einkaufen. „Eine Maskenpflicht kann es allerdings nicht ewig geben“, sagte Genth.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach würde es befürworten, wenn Supermarktketten oder große Veranstalter nach Hausrecht weiterhin Maskenvorgaben für ihre Innenräume machen. Dies könne bei der derzeit hohen Zahl von Corona-Infektionen eine Ergänzung zu Schutzregeln der Länder in Hotspot-Regionen mit kritischer Lage sein. Er würde eine solche Initiative begrüßen.

Ob die großen Supermarkt-, Discounter- oder Drogerieketten wie Aldi, Lidl, Rewe, DM oder Rossmann diese Option nutzen, ist fraglich. Wenn sie aber ihr Hausrecht nutzen und über einen Aushang am Eingang das Tragen der Maske einfordern, müssen Kunden sich daran halten und eine Maske tragen.

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