Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock wegen insgesamt sieben Fällen von unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 137.925 Euro belegt. Ausgesprochen wurden die Strafen wegen des Fehlverhaltens von Hansa-Fans bei den Heimspielen gegen den FC St. Pauli am 2. April (1:0) und den Hamburger SV am 15. Mai (2:3).
In beiden Fällen war es unter anderem in der Halbzeitpause zu Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen den Heim- und Gästefans gekommen. Erst durch starke Polizeipräsenz konnte die Lage gelöst werden. Im Spiel gegen den HSV stiegen zudem mehrere Rostocker Zuschauer in der 76. Minute in einen unbesetzten Pufferblock des Stadions und zündeten mit Bengalischen Feuern eine große blau-weiße Fahne an. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für zwei Minuten.
Von der Strafe können die Mecklenburger bis zu 45.900 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das muss dem DFB bis zum 31. Dezember nachgewiesen werden.