Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Blick auch auf die bevorstehenden Bundestags- und Landtagswahlen Bestrebungen, böswilligen Bildmanipulationen im Internet mit gesetzlichen Mitteln entgegenzuwirken. Gerade in Wahlkampfzeiten würden in sozialen Netzwerken oder über Messenger-Dienste solche Bilder verbreitet.
„Wenn Bilder von Personen technisch verfälscht und in einem verfälschten Kontext als Wirklichkeit verbreitet werden, um die öffentliche Meinung beispielsweise vor Wahlen zu beeinflussen, ist sogar eine Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglich“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Schwerin.
Sie beklagte, dass eine angemessene strafrechtliche Reaktion in solchen Fällen nach derzeitiger Rechtslage kaum möglich sei. Deshalb werde sich Mecklenburg-Vorpommern auf der Justizministerkonferenz am Mittwoch einem Beschlussvorschlag aus Bayern anschließen. Darin werde die Bundesjustizministerin aufgefordert, Gesetzesänderungen in Bezug auf sogenannte Deep-Fakes zu prüfen.
„Vor allem der von Bayern vorgeschlagene neue Straftatbestand § 141 – Gefährdung öffentlicher Interessen durch digitale Fälschung – findet meine Unterstützung“, sagte Hoffmeister. Die Strafandrohung reiche von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. „Fake News und nicht erkennbar manipulierte Bilder oder Videos sind in keiner Form zu dulden.“
Weitere Themen der Konferenz seien der bessere Schutz der Verfassungsorgane, die Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung, die konsequente Bekämpfung antisemitischer Straftaten sowie Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchungen bei schweren Sexualstraftaten.