Ehrenamtliche Feuerwehrleute in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig bis zu doppelt so hohe Entschädigungen für ihren Einsatz bekommen wie bisher.
Dies sieht eine neue Verordnung vor, deren Grundzüge das Schweriner Innenministerium am Dienstag skizzierte. Demnach sollen etwa die Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang höchstens 700 auf bis zu 1200 Euro und die Verdienstausfallentschädigung für Selbstständige von höchstens 20 auf bis zu 40 Euro je Stunde erhöht werden.
Damit werde die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses „extrem wichtige Ehrenamt“ zeitnah in Verordnungskraft erwachsen, erklärte Innenminister Christian Pegel (SPD). Er betonte, dass die Kommunen die tatsächlich zu zahlenden Aufwandsentschädigungen festlegten und das Land nur die Obergrenzen vorgebe. Ursprünglich sollte die neue Verordnung bereits in diesem Sommer fertig sein. Pegel bedauerte, dass dieses Ziel knapp verfehlt werde.
Aktuell ist das Innenministerium nach eigenen Angaben auf der Zielgeraden in den vierwöchigen Gesprächen mit den Verbänden. Er hoffe, die neuen Entschädigungsrichtlinien für ehrenamtliche Feuerwehrleute zeitnah in Kraft setzen zu können, sagte Pegel. Diese seien nach knapp zehn Jahren dringend geboten.
Nach jüngsten Angaben von Landesbrandmeister Hannes Möller waren im April in den 965 Freiwilligen Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommerns etwa 26.000 Einsatzkräfte aktiv. Der Wegzug vornehmlich junger Leute und die allgemeine demografische Entwicklung stellen Wehren vor allem in kleineren Dörfern zunehmend vor Probleme, die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten.