Montag, 25.November 2024 | 17:24

Höhere Abfallgebühren drohen: CO2-Abgabe auf Müllverbrennung

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In Mecklenburg-Vorpommern droht ein Anstieg von Abfallgebühren. Ein Grund ist, dass vom kommenden Jahr an in Deutschland ein CO2-Preis auf die Müllverbrennung fällig wird.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust-Parchim erwartet in der Folge 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von rund 523.000 Euro und im Jahr darauf in Höhe von rund 672.000 Euro, wie aus einer Mitteilung des Unternehmens hervorgeht. Negativ auf die Kalkulation der Abfallgebühren wirkten sich auch die Tarifsteigerungen und die anhaltend niedrigen Erlöse für Altpapier aus. Alles zusammen werde die Müllabfuhr deutlich verteuern. Der Kreistag soll am 19. Oktober entscheiden.

In Rostock hat der Vertragspartner der Hansestadt für die Verbrennung des Haus- und Geschäftsmülls Mehrkosten aufgrund der CO2-Abgabe angemeldet, wie eine Stadtsprecherin mitteilte. Die Anspruchsgrundlagen seien der Stadt bislang jedoch noch nicht zur Prüfung vorgelegt worden.

Aus anderen Kommunen des Landes heißt es, dass dort aktuell keine Änderungen bei den Abfallgebühren anstehen. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald zum Beispiel sind sie nach Worten eines Sprechers für drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 festgeschrieben. Bis dahin sei keine außerplanmäßige Anpassung vorgesehen.

In Schwerin sind ebenfalls aktuell keine Preissteigerungen zu erwarten, wie eine Stadtsprecherin sagte. „Die Kalkulationsperiode endet erst Ende 2025.“ Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind die Abfallgebühren bis Ende 2024 fest. Was danach passiert, ist derzeit offen. „Es kann von Seiten der Verwaltung derzeit nicht eingeschätzt werden, wie sich die CO2-Bepreisung auf die künftigen Abfallgebühren auswirken wird“, erklärte ein Kreissprecher. Im Landkreis Rostock sind die Abfallgebühren bis Ende 2025 fest. Auch dort ist noch unklar, wie sich die CO2-Abgabe danach auswirken wird.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mit Sitz in Berlin rechnet im Zuge des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bundesweit im kommenden Jahr mit Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro für die Abfallentsorgung. „Wenige Jahre später wären es schon annähernd doppelt so hohe Kosten pro Jahr“, sagte eine Sprecherin. Die Verbrennung einer Tonne Abfall werde ab dem 1. Januar 2024 im Zuge des BEHG 16 Euro mehr kosten, plus Mehrwertsteuer. Bislang liege der bundesweite Durchschnittspreis bei 100 Euro.

Zu den Folgen für die Bürger nennt der VKU als Beispiel Bremen. Dort betrage die Gebührensteigerung ab dem 1. Januar 2024 sieben Prozent. Die Hälfte davon entfalle auf die CO2-Bepreisung. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim soll die Steigerung noch stärker ausfallen, wie der Abfallwirtschaftsbetrieb vorrechnet: Für einen 120-Liter- Behälter ergebe sich ab 2024 voraussichtlich eine Behältergebühr von 115,08 Euro (bisher: 104,52 Euro) und eine Entleerungsgebühr von 7,34 Euro (bisher: 6,40 Euro) pro Entleerung. Das entspricht einer Steigerung um 10 beziehungsweise 14,7 Prozent.

In der Entsorgungsbranche geht noch eine andere Befürchtung um – dass künftig verstärkt Müll zur Verbrennung ins Ausland gefahren werden könnte, wo es noch keine CO2-Abgabe dafür gibt. Vor allem Bundesländer mit Außengrenzen könnten davon betroffen sein, sagte kürzlich ein Branchenvertreter bei einer Veranstaltung in MV. In der EU gibt es Überlegungen, die Müllverbrennung in einigen Jahren in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen.

Die kommunale Entsorgungswirtschaft lehnt die Aufnahme von Siedlungsabfällen in den nationalen Emissionshandel ab, konnte sie aber nicht verhindern. Gerade in einer Zeit der allgemeinen Teuerung müssten zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und des Gewerbes dringend vermieden werden, so die Sprecherin des VKU. Bessere wäre aus Sicht des Verbandes, bei der Müllvermeidung anzusetzen und da bei den Herstellern.

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