Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern müssen infolge der Sparvorgaben des Landtags für die Landesregierung nächstes Jahr gut 17 Millionen Euro einsparen. Dafür sei jetzt eine gute Lösung gefunden und den Rektoren vorgestellt worden, teilte Hochschulministerin Bettina Martin (SPD) am Mittwoch mit.
Danach sollen die Hochschulen ihre sogenannten Pflichtrücklagen für Notfälle in Höhe von rund neun Millionen Euro auflösen. Diese Rücklagen seien nicht für Projekte verplant – werden sie aufgelöst, beeinträchtige das nicht den wissenschaftlichen Betrieb. Die Hochschulen sollen diesen Sparstrumpf in den nächsten Jahren auch nicht sofort wieder auffüllen müssen.
Weitere rund fünf Millionen Euro liegen laut Ministerin in sogenannten Bewirtschaftungsgrundlagen. Sie könnten ebenfalls für die Erreichung des Sparziels der Hochschulen genutzt werden. Auch dieses Geld sei nicht für den wissenschaftlichen Betrieb verplant.
Die verbleibenden Einsparungen müssten die Hochschulen im laufenden Betrieb erbringen, so Martin weiter. Dafür hätten sie aber bis Ende 2023 Zeit. „Die nun vorliegende Lösung gibt den Hochschulen die notwendige Planungssicherheit und stellt sicher, dass die globale Minderausgabe nicht zu Einschnitten in die Strukturen von Forschung und Lehre führt“, betonte sie.