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Hinter jeder dritten Existenzgründung in MV steht eine Frau

Frauen sind in Mecklenburg-Vorpommern in einigen Bereichen deutlich stärker präsent als in anderen Regionen Deutschlands. Das Statistische Amt des Landes hat vor dem Internationalen Frauentag am 8. März etwa errechnet, dass 36,7 Prozent der Landtagsabgeordneten Frauen sind – und zwar 29. Mecklenburg-Vorpommern liege damit über dem voraussichtlichen Frauenanteil des neu gewählten Bundestags von 32,4 Prozent und weit über dem durchschnittlichen Frauenanteil in deutschen Landesparlamenten von aktuell 32,9 Prozent, teilte das Amt mit.

In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten außerdem überdurchschnittlich viele Mütter mit kleinen Kindern. Die Erwerbstätigenquote von Frauen mit Kindern unter drei Jahren lag laut Statistikern 2023 bei 55,6 Prozent. Das sei der zweithöchste Wert bundesweit.

In Führungspositionen noch Luft nach oben

Die Führungspositionen in den obersten Landesbehörden sind Stand 2024 den Statistikern zufolge zu 39 Prozent mit Frauen besetzt, womit MV auf Platz sechs im Ländervergleich liegt. Die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen, aber auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben den Daten zufolge einen höheren Anteil von Frauen auf diesen Spitzenposten. Bei den Hochschulprofessoren steht Mecklenburg-Vorpommern mit 28,1 Prozent sogar nur an zehnter Stelle im Ländervergleich und liegt unter dem deutschen Durchschnitt von 28,8 Prozent (Stand: 2023). 

In der privaten Wirtschaft wiederum sind laut Statistik mit 34 Prozent überdurchschnittlich viele Top-Positionen mit Frauen besetzt (Stand: 2022). Nur in Sachsen waren es demnach mit 35 Prozent noch mehr. Auch als Gründer sind Frauen in MV aktiv: Sie stehen dem Amt zufolge hinter jeder dritten Firmengründung.

DGB sieht noch viele Baustellen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord sieht noch viele Baustellen. Die Vorsitzende Laura Pooth verweist etwa auf die nach wie vor vorhandene Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, die in MV nach jüngsten Erhebungen bei sieben Prozent liegt.

Pooth appellierte an die neue Bundesregierung, mehr in Gleichstellung zu investieren. Handlungsbedarf sieht sie auch nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2024. „Demnach stehen Teilzeitkräften Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten“, erklärte sie. Bisher würden Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte oft erst gezahlt, wenn sie die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschritten. Das treffe Frauen besonders, da sie häufiger Teilzeit arbeiteten. Laut Statistik-Amt waren Mitte vorigen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern 76,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiteten, weiblich.

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