Außer Architekten und Bauingenieuren dürfen in Mecklenburg-Vorpommern künftig auch Bau-Handwerksmeister Gebäude planen, konzipieren, berechnen und der Baubehörde zur Genehmigung vorlegen. Die beiden Handwerkskammern in Schwerin und Rostock begrüßten die vom zuständigen Minister Christian Pegel (SPD) angekündigte Änderung der Landesbauordnung.
Damit werde eine Benachteiligung des MV-Handwerks gegenüber Anbietern aus anderen Bundesländern, gerade in den Grenzregionen, beendet, hieß es. Den beiden Kammern zufolge gibt es die sogenannte Kleine Bauvorlagenberechtigung bereits in 12 der 16 Bundesländer. Sie sieht vor, dass Bauhandwerksmeister Bauten der Gebäudeklassen eins und zwei planen dürfen. Darunter fallen beispielsweise Ein- und Zweifamilienhäuser.
Der Verbraucher profitiert nach Einschätzung der Handwerkskammern von der angekündigten Neuregelung. „Er kann sowohl die Bauplanung als auch die Ausführung in einer Hand belassen“, hieß es.