Montag, 25.November 2024 | 08:42

Hauptuntersuchung ist fällig?: So spart man beim TÜV Geld, Zeit und Nerven

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Wer bei der nächsten Hauptuntersuchung keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sich und sein Auto entsprechend vorbereiten. Oft empfiehlt sich ein Werkstatt-Check. Zudem kommt es aufs Timing an.

Viele Autohalter kennen das Problem: Nach der ersten HU muss man mit dem PKW alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, um sich eine für weitere zwei Jahre gültige TÜV-Plakette zu sichern. Doch nicht selten finden Prüfer dabei Mängel und verweigern im ersten Anlauf das Sicherheits-Siegel. Der Autobesitzer hat dann das Nachsehen und muss sich mitunter um einen Werkstatttermin kümmern und oft ein zweites Mal zur Prüfung vorfahren. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Wer hingegen gut vorbereitet in die HU geht, hat eindeutig bessere Chancen, sich eigentlich unnötige Strapazen zu ersparen.

Den wenigsten Stress mit der HU hat man, wenn das Fahrzeug mit einer gewissen Vorlaufzeit einem Vorab-Check unterzogen wurde. Diese Aufgabe kann eine Werkstatt übernehmen, die für diese Dienstleistung natürlich Geld verlangt. Wer sich diese Investition sparen will, sollte vor dem HU-Termin zumindest ein paar typische Prüfpunkte selber checken, rät Jesco Hußlein, Mobilitätsexperte beim HUK Autoservice: „Ob Gurte und Gurtschlösser beschädigt sind oder die Scheibenwischer nicht sauber wischen – diese Dinge sollten im Idealfall bereits im Alltag auffallen. Ebenso wie eine fehlerhafte Lenkradstellung oder Spiel in der Lenkung. Leicht überprüfen lassen sich auch das Vorhandensein von Warndreieck, Warnweste und aktuellem Verbandkasten.“

Wer sein Fahrzeug nach diesen Dingen durchsucht, nutzt am besten gleich die Gelegenheit, es zu säubern. Eine rollende Müllhalde macht bei Prüfern keinen guten Eindruck. Eine Wagenwäsche erhöht ebenfalls die Akzeptanz. Zudem sind danach auch die Autokennzeichen gut sichtbar – ein Punkt, der ebenfalls gecheckt wird. Die Spiegel dürfen nicht blind, die Frontscheibe muss im Bereich über dem Lenkrad intakt sein. Die Reifen lassen sich ebenfalls einfach überprüfen. Sie müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen. Zudem dürfen die Pneus nicht beschädigt sein; Reifen mit Rissen, Beulen oder Schnitten werden nicht akzeptiert.

Komplizierter wird es hingegen bei den im Rahmen der HU am häufigsten monierten Problemzonen. An erster Stelle steht hier die Beleuchtung am Fahrzeug. Typisch sind defekte Leuchtmittel oder falsch justierte Scheinwerfer. Auch matte Reflektoren, die ein diffuses Lichtbild erzeugen und damit den Gegenverkehr blenden, können den TÜV-Segen verhindern. Hußlein warnt beim Punkt Beleuchtung Hobbytuner, die Leuchtmittel oder Scheinwerfer von Drittanbietern nachgerüstet haben. Diese erfordern unbedingt ein Genehmigungszeichen, andernfalls erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs – und damit jede Chance auf die Prüfplakette.

Am zweithäufigsten werden die Bremsen beanstandet. Hier achten die Prüfer auf vier Dinge: übermäßige Verschleißerscheinung, Rissbildung, Riefenbildung und das sogenannte Tragbild der Bremsscheiben. Übermäßiger Verschleiß lässt sich anhand der Dicke der Scheibe messen, denn jeder Bremsvorgang trägt ein wenig Material von der Bremsscheibe ab. Ist sie zu dünn, muss die Scheibe getauscht werden. Gleiches gilt, falls sich durch Reibungshitze Risse in der Scheibe gebildet haben. Riefenbildung und Tragbild, also der Zustand der Scheibenoberfläche, bestimmen zuletzt die Bremskraft der Bremsscheiben: Ist die Oberfläche durch tiefe Rillen oder starke Korrosion beeinträchtigt, müssen die Scheiben erneuert werden. Leichter Rost oder Standflecken zählen dagegen nicht als Mangel.

Am dritthäufigsten bemängelt werden Ölverluste bei Motor und Getriebe. Das betrifft in erster Linie Verbrenner. Bei über zehn Jahre alten Autos ist dieses Phänomen sogar häufigster Mangel. Ölverlust bedeutet, dass der Antrieb große Undichtigkeit aufweist und regelmäßig Öl auf den Untergrund tropft. Sind Motor oder Getriebe dagegen nur ölfeucht, was sich vor allem an ölverschmierten Oberflächen zeigt, dann verzeichnen die Prüfer lediglich einen geringen Mangel ohne Gefahr für die Prüfplakette.

In den letzten Jahren waren auch die Achsfedern und Stoßdämpfer häufige Ursachen für Mängel. Schadhafte oder verschlissene Federn gelten bereits als erheblicher Mangel, ein Fahrzeug mit gebrochenen Federn ist verkehrsunsicher – schließlich gewährleisten die Federn eine sichere Straßenlage bei engen Kurven oder Ausweichmanövern. Oft von den Prüfern beanstandet werden zudem das Motormanagement, Lenkgelenke sowie die Funktion der Feststellbremse.

Grundsätzlich gilt natürlich: Je älter das Fahrzeug, desto größer der Verschleiß und desto größer die Wahrscheinlichkeit für diese und andere Mängel. Ab einem gewissen Fahrzeugalter sind diese ohnehin normal. Allerdings zeigen sich modellabhängig auch Unterschiede bei Anfälligkeit für Mängel. Laut TÜV-Report gelten etwa Dacia Logan, Fiat Punto, Renault Twingo sowie neuerdings Tesla Model 3 als besonders problembelastet.

Vor allem bei älteren und anfälligeren Autos sind Laien mit einem Vorab-Check der oft zudem schwer nachprüfbaren Problemzonen schnell überfordert. „Der Zustand der Bremsscheiben lässt sich bei montierten Rädern je nach Fahrzeugmodell nur schwer einschätzen, zudem ist hier die Beurteilung fließend“, gibt der HUK-Autoservice-Experte zu bedenken. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb auf jeden Fall einen Vorab-Check mit Bestehens-Garantie vereinbaren – die Werkstatt prüft also alle relevanten Teile vor der eigentlichen HU/AU und behebt mögliche Mängel direkt.

Der Vorab-Check sollte übrigens mit einer gesunden Vorlaufzeit zum eigentlichen Prüftermin erfolgen, um genügend Zeit für die Beseitigung eventueller Mängel zu haben, rät Hußlein. Die Ablauffrist der Prüfplakette sollte man jedenfalls besser nicht reißen: Wird zwei Monate überzogen, erhöhen sich die Prüfungsgebühren um 20 Prozent, weil dann eine sogenannte Ergänzungsuntersuchung notwendig wird. Außerdem drohen Bußgelder, wenn man ohne gültige TÜV-Plakette unterwegs ist: Ab zwei Monaten sind 15 Euro Bußgeld vorgesehen, ab vier Monaten 25 Euro und ab acht Monaten sogar 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

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