Schwerin ist nun auch gesetzlich als Sitz des Landesrechnungshofes von Mecklenburg-Vorpommern verankert.
Der Landtag beschloss auf seiner Sitzung am Dienstag einstimmig die Festlegung auf die Landeshauptstadt als Hauptsitz. Neubrandenburg, das nach früheren Plänen Sitz der Prüfbehörde werden sollte, behält eine Außenstelle. Vor der nun beschlossenen Änderung des Landesrechnungshofgesetzes war es Sache der Landesregierung, den Sitz festzulegen. Dies galt verfassungsrechtlich als fraglich.
Der Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Er überprüft das Finanzgebaren von Landesregierung und Kommunen und erstellt auch Prüfberichte zu speziellen Ausgabenbereichen. In seinen Jahresberichten listet der Rechnungshof regelmäßig auch Beispiele für verfehlte Investitionen und kritikwürdiges Verwaltungshandeln auf.
Der Landtag reagierte mit der Gesetzesänderung zudem auf die angespannte Fachkräftesituation auch in der Verwaltung. So muss künftig nur noch ein Viertel der Rechnungshof-Mitglieder als Volljuristen ausgebildet sein. Bisher lag die Mindestquote bei einem Drittel. Am Landesrechnungshof sind derzeit etwa 90 Mitarbeiter beschäftigt.