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Hartz-IV kommt zurück: Worauf sich Bürger­geld­empfänger einstellen müssen

Die Bundesregierung setzt beim Bürgergeld auf massive Verschärfungen. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales verteidigt die Verschärfungen beim Bürgergeld im, Rahmen der Einigung beim Bundeshaushalt 2025. Sanktionen werden ausgeweitet. Damit sollen Erwerbsanreize im Bürgergeldbezug vorangetrieben werden.

Erste Stimmen warnen vor einer Rückkehr der alten Hartz-IV Regelungen. Was kommt als Bürgergeldempfänger auf Sie zu. Erste Experten zerreißen den Beschluss der Bundesregierung. DIW-Chef Fratzscher zerlegt den Ampelvorschlag als reine Klientelpolitik. Zwei Millionen Bürgergeldempfänger sind Kinder und 800.000 weitere Grundsicherungsempfänger. Von rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger haben gut 1,5 Millionen keinen Berufsabschluss. Wie sollen diese Menschen in Arbeit gebracht werden? Sie würden gerne arbeiten, können es aber nicht.

Bürgergeldempfänger können durch die Job-Center gezwungen werden, einen längeren Arbeitsweg in Kauf zu nehmen. Als zumutbar gelten tägliche Pendelzeiten von 2,5 Stunden. Mit den Neuregelungen wird diese Zeit auf 3 Stunden verlängert, wenn die tägliche Arbeitszeit länger als 6 Stunden dauert. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg darf per Arbeitsanweisung regeln, welche weiten Fahrwege als unbedingt zumutbar gelten. Die Jobcenter sollen in einem Umkreis von 50 Kilometern zwischen Wohn-und Arbeitsort einen Job vermitteln dürfen.

Die Umzugsregelungen im SGB II werden analog zu den Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 3 angepasst. Ausnahmen gelten beim Fahrweg für Personen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Wer nicht mitmacht, bekommt es mit dem Job-Center zu tun, besser, er wird die Sanktionskeule zu spüren bekommen. Fehlende Mitwirkung bedeutet, dass die Konsequenzen verschärft werden. Betroffene die eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnen, werden mit bis zu 30 Prozent Kürzung des Bürgergeld rechnen müssen. Es wird eine einheitliche Mindesthöhe von 30 Prozent bis drei Monate eingeführt.

Wer eine Meldung versäumt, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent für einen Monat rechnen. Dabei gilt für alle Sanktionen. Wenn der Betroffene die unterlassene Mitwirkung nachholt, so muss das Jobcenter die Sanktion beenden. Bürgergeldempfänger müssen sich mindestens 1 Mal im Monat beim Job-Center melden.
Zudem müssen Betroffene künftig sofort mit einer 30-prozentigen Leistungskürzung rechnen, wenn sie wegen einer Sperrzeit im Arbeitslosengeld ins Bürgergeld rutschen.

Bürgergeldempfänger werden mit diesen Verschärfungen unter Generalverdacht gestellt. Jobcenter sollen zukünftig bei nachgewiesener Schwarzarbeit diese ahnden können und Leistungskürzungen vornehmen. Die Bundesregierung will verhindern, dass viele Verfahren des Sozialleistungsbetruges wegen Überlastung der Staatsanwaltschaften oder wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die sogenannte kleine Staatsanwaltschaft der Finanzkontrolle des Zolls soll zukünftig für die Fälle des Sozialbetruges zuständig werden.

Die sogenannten Arbeitsgelegenheiten werden ausgeweitet. So müssen sich hartnäckige Totalverweigerer, von denen es ja so viele geben soll ( minimaler Anteil an den ehrlichen Bürgergeldempfängern), darauf einstellen, dass sie 1-Euro Jobs angeboten bekommen. Diese Gruppe der Bürgergeldbezieher soll sozusagen mit behördlicher „Gewalt“ zurück in den Arbeitsmarkt gebracht werden.

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