Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen ist ein Mann vom Landgericht Schwerin zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit. Berücksichtigt wurde dabei, dass der Angeklagte in einem Fall eine Waffe mit sich geführt hatte.
Der 22-Jährige hatte im März 2023 ein Paket mit rund 200 Gramm Marihuana an eine andere Person zum Weiterverkauf veräußert und versendet. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten waren insgesamt 783,7 Gramm Marihuana, diverse drogenspezifische Utensilien, 15.855 Euro Bargeld und ein Elektroschockgerät ohne amtliches Zulassungszeichen entdeckt worden.