Montag, 18.November 2024 | 06:58

Härtefallhilfen können ab Mittwoch beantragt werden

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Von den hohen Energiekosten besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ab Mittwoch beim Landesförderinstitut (LFI) Härtefallhilfen beantragen. „Es gilt, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dafür haben wir jetzt die Rahmenbedingungen abgesteckt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) am Dienstag in Schwerin.

Den Angaben zufolge gelten die Hilfen für Ausgaben bei Strom, Gas, Heizöl, Holz, Pellets und Kohle. Unternehmen erhalten – sofern sie berechtigt sind – eine Einmalzahlung als Zuschuss. Der Höchstbetrag ist pro Betrieb auf 200.000 Euro festgesetzt. „Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission. Da wollen wir uns Einzelfälle von besonderer Härte ansehen, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden“, so Meyer.

Das Land stellt dafür – zusätzlich zu den Hilfen des Bundes – eigene Mittel bereit. Insgesamt seien für Härtefälle 50 Millionen Euro vorgesehen, wovon je 20 Millionen auf die KMU-Härtefallregelung des Bundes und die des Landes entfallen. Weitere 10 Millionen Euro seien für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen vorgesehen.

Der Dachverband der Unternehmensverbände im Nordosten VUMV begrüßte den Start des Hilfsprogramms. „Endlich herrscht Klarheit“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Sven Müller. Zu gegebener Zeit sollen die Hilfen jedoch dahingehend geprüft werden, ob sie auch bei den Betroffenen ankommen.

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