Mittwoch, 27.November 2024 | 07:34

Habecks 5-Punkte-Plan: Das könnte auf Verbraucher im Winter zukommen

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Das Wirtschaftsministerium will ein weiteres Paket zur Energiesicherung auf den Weg bringen. Auf Verbrauchende könnten dann erhebliche Energiesparmaßnahmen zukommen.

Dazu gehören schärfere Vorgaben zur Befüllung der Gasspeicher und eine Aktivierung der Braunkohlereserve, wie Habeck in Berlin sagte. Zwar widersprach Habeck bei einer virtuellen Pressekonferenz der Befürchtung von staatlichen Heizkontrollen in Privathaushalten. „Das war nie so gemeint, dass wir eine Art Wärmepolizei einführen.“ Dennoch sehen die Pläne des Wirtschaftsministeriums zur Energiesicherung eine Reihe an neuen Vorschriften und Einschränkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher vor.

Folgende Überlegungen stehen derzeit im Raum – und das würden jeden Einzelnen bertreffen:

1. Um Gas zu sparen, geht es zurück ins Home-Office
Es zeichnet sich ab, dass die 26 Millionen Büroarbeitsplätze im Land für Deutsche wieder zu ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz werden könnten. So sagte Habeck am Donnerstag: „Wir müssen darüber reden, wie wir durch verstärkte Nutzung von Home-Office Energie sparen.“ Er wolle das nicht vorschreiben, sagt Habeck, „weil dann fallen einem wieder fünf Ausnahmen ein, warum das nicht für alle geht“. Allerdings solle man „darüber nachdenken dürfen“.

Auch viele Unternehmen dürften diese Überlegungen begrüßen. Sie schauen ebenso wie Verbraucher und Verbraucherinnen mit Sorge auf die hohen Energiepreise und wollen den Verbrauch angesichts der drohenden Energieknappheit möglichst weit drücken. Dementsprechend haben sie etwas dagegen, wenn in ihren Büros im Winter ordentlich am Thermostat gedreht wird. Auch weil die Kosten angesichts der Inflation zunehmend die Gewinne schmälern.

2. „Frieren“ in öffentlichen Räumen und Regelungen in Unternehmen
Weiter geht es um Einsparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen. Per Verordnung will Habeck diese zum Energiesparen verpflichten. „Öffentliche Räume, durch die man nur durchgeht, sollen nicht dauerhaft geheizt werden“, sagte er. Konkret muss es dann etwa in Fluren, großen Hallen, Technikräumen oder Eingangsfoyers im Winter kalt bleiben – außer, es gebe dafür sicherheitstechnische Anforderungen.

Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude solle das in Verordnungen geregelt werden. Bislang schreibt die Arbeitsstättenverordnung in Deutschland eigentlich vor, wie warm oder kalt es am Arbeitsplatz sein muss. Die „überwiegende Tätigkeit“ bestimmt die Mindesttemperatur: Bei leichten Arbeiten im ruhigen Sitzen oder Stehen mit gelegentlichem Gehen müssen mindestens 20 Grad herrschen. 19 oder sogar 17 Grad reichen bei mittelschwerer Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen. Wer hingegen schwer arbeitet, muss sich mit zwölf Grad Raumtemperatur zufriedengeben.

Zudem solle laut Habeck mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich geredet werden. Vorstellbar sei etwa, dass über Weihnachten Betriebsferien organisiert werden; zumindest dort, wo es geht. Wenn dann ein Büro eine Woche nicht geheizt werde, „spart das natürlich Energie“, so Habeck.

3. Habeck will verbindlicher Heizungscheck für Verbraucherinnen und Verbraucher
Vorgesehen sind auch Maßnahmen, um in Wohnungen beim Heizen Gas zu sparen. Habeck kündigte etwa einen verbindlichen Heizungscheck an. Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen sollen dazu verpflichtet werden. Wer solch einen Check mache, könne seine Heizung optimiert einstellen.

Verbindlich werden soll zudem ein hydraulischer Abgleich, damit Heizwasser optimal verteilt wird. Einen solchen sollen künftig alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung – also in der Regel Mehrfamilienhäuser – machen, wenn sie ihn nicht in den vergangenen Jahren schon gemacht haben. Für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden, dies seien große Energiefresser.

4. Mieterinnen und Mieter sind nicht mehr zum Einhalten der Mindesttemperatur verpflichtet
In privaten Haushalten sollen Mieterinnen und Mieter von der Pflicht entbunden werden, ihre Wohnung auf eine Mindesttemperatur zu heizen. Gelten soll das für die nächsten zwei Winter. Derzeit gebe es teils vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten, so das Ministerium. „Das heißt, wenn diese Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen ihre Mietverträge.“ Deshalb sollen diese vertraglichen Verpflichtungen – in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung – vorübergehend ausgesetzt werden.

Wenn Mieter etwa verreist sind oder die Temperatur für zu hoch halten, sollen sie selbst die Temperatur niedriger einstellen können als bislang vorgeschrieben. „Dass die Heizung die ganze Zeit durchläuft, soll es nicht mehr geben“, so Habeck. Laut Expertinnen und Experten entspricht jedes Grad weniger Heizen einer Energieeinsparung von 6 Prozent. Dabei ist allerdings auch Vorsicht geboten und es darf nicht übertrieben werden: Denn wer die Heizung komplett abstellt, kann sich ein anderes Problem ins Haus holen: gesundheitsgefährdenden Schimmel.

5. Pools dürfen nicht mehr beheizt werden
Zukünftig soll es Hausbesitzern und -besitzerinnen untersagt werden, private Pools über den Winter mit Gas zu beheizen, wie Habeck bei der virtuellen Pressekonferenz ankündigte. Wie und ob diese Vorgabe überprüft werden soll, ist allerdings noch nicht klar. „Ich denke jetzt nicht, dass die Polizei alle Poolbesitzer aufsuchen wird und guckt, ob die Pools warm sind“, betonte der Minister. „Es ist gar kein Land, in dem ich leben möchte, wo man die Bürgerinnen und Bürger drangsaliert und kontrolliert.“

Sind wie Vorschläge final? Nein. Es handelt sich lediglich um Vorschläge, die zunächst diskutiert werden müssen. CDU-Chef Friedrich Merz betonte etwa, die Union werde sich die Vorschläge zunächst im Detail anschauen. Dazu gehöre auch die Bewertung, ob die aufgestellten Energieszenarien die richtigen seien.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte zudem, dass sich die Bundesregierung zu viel Zeit gelassen habe und nun „offensichtlich“ durch die Europäische Union gedrängt handele. Zudem sei ja nicht klar, ob die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck überhaupt eine Chance auf eine Umsetzung in der Koalition hätten.

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