In Mecklenburg-Vorpommern sind bei den Finanzämtern 556.100 Grundsteuererklärungen fristgerecht eingereicht worden. Wie das Finanzministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte, lag damit die Eingangsquote bei 77,2 Prozent. Am Dienstag war die zwischenzeitlich verlängerte Abgabefrist abgelaufen. Anders als in Bayern wird es in Mecklenburg-Vorpommern aber keine erneute Verlängerung geben.
Finanzminister Heiko Geue (SPD) verwies darauf, dass für säumige Grundstückseigner weiterhin die Pflicht bestehe, die für die Neuberechnung der Grundsteuer erforderlichen Daten zu melden. „In den kommenden Wochen werden alle, die die Erklärung noch nicht eingereicht haben, ein Erinnerungsschreiben von den Finanzämtern erhalten. Wenn dieses ignoriert wird, können Verspätungszuschläge erhoben oder die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden“, beschrieb Geue die Konsequenzen. Daher sei es ratsam, die ausgefüllten Erklärungen so schnell wie möglich an die Finanzämter zu übermitteln.
Alle Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung vollständig abgegeben haben, erhalten nach Angaben Geues vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Damit seien keine Zahlungsaufforderung verbunden, betonte der Minister. Die Höhe der Grundsteuer werde durch die Kommunen Ende 2024 für 2025 festgesetzt. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuberechnung gefordert, weil die bisherigen Kalkulationen zum Wert einer Immobilie auf völlig veralteten Daten beruhten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.