Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen ist in Mecklenburg-Vorpommern ausgelaufen und wird nicht verlängert.
495.700 Erklärungen seien bisher elektronisch bei den Finanzämtern eingegangen, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Schwerin mit. Dies entspreche einer Eingangsquote von 69 Prozent. Hinzu kommen noch analog eingereichte Unterlagen, diese könnten die Quote demnach noch um 5 bis 10 Prozentpunkte steigern.
Eine Verlängerung der Frist schloss das Ministerium aus. Nach der bundesweiten Verlängerung im Oktober würde eine weitere Verschiebung den Angaben nach die rechtzeitige Umsetzung der Reform gefährden. Das Finanzministerium will sicherstellen, dass die Grundsteuer ab 2025 weiter erhoben werden kann, diese sei eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.
Wer bisher keine Erklärung abgegeben hat, muss sich jedoch zunächst keine Sorgen machen. Wie die Sprecherin des Ministeriums erläuterte, werden in einigen Wochen zunächst Erinnerungsschreiben versandt. Nach dem Ablauf einer Kulanzfrist können dann jedoch Verspätungszuschläge fällig werden. Hilft auch das nicht, so wird das Finanzamt die Grundsteuer den Angaben nach schätzen.
FDP-Fraktionschef René Domke forderte, drei Monate lang auf Sanktionen zu verzichten. „Wir brauchen eine festgelegte sanktionsfreie Zeit“, sagte er. Da selbst das Land bei der Abgabe der Erklärungen für die eigenen Grundstücke nicht hinterherkomme, sollen die Bürgerinnen und Bürger seiner Ansicht nach nicht für eine spätere Abgabe bestraft werden. Ähnlich für Nachsicht plädierte Martin Schmidt von der AfD: „Insbesondere bei der Verhängung von Zwangsgeldern ist äußerste Zurückhaltung geboten“.
Auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen macht sich für mehr Zeit stark. „Diese Zeit könnte auch in den Behörden helfen, den Antragsstau aufzuarbeiten“, sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner. Aus seiner Sicht wird es dem Reformprozess nicht schaden, die Frist zu verlängern.