Dienstag, 24.September 2024 | 21:20

Grüne kritisieren Benachteiligung der Kinder-Tagespflege

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Die Zahl der Tagesmütter und -väter hat sich nach Angaben von Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) seit 2006 halbiert.

Statt der damals 1429 seien 2022 noch 772 Personen in der privaten Kindertagespflege tätig gewesen. Als Gründe für den Rückgang nannte sie die veränderte Situation am Arbeitsmarkt, die Altersstruktur der Betroffenen, sinkende Geburtenzahlen und die inzwischen für Eltern kostenfreie Kinderbetreuung in Kitas.

Nach den Worten der Grünen-Abgeordneten Anne Shepley hat auch eine unzureichende und nach Kreisen sehr unterschiedliche Finanzausstattung der Tagesmütter und -väter zur sinkenden Attraktivität des Berufs beigetragen. Die Spanne der monatlichen Zuwendungen je Kind reiche von gut 500 bis knapp 800 Euro. Da die Kreise über die Höhe der Geldleistungen entscheiden würden, bestehe in Mecklenburg-Vorpommern ein Flickenteppich, sagte Shepley.

Ihre Forderung an die Landesregierung, für eine “landeseinheitliche, leistungsgerechte Ausgestaltung der Vergütung” zu sorgen, fand keine Mehrheit. Shepley warf der rot-roten Koalition vor, die Bedürfnisse der Männer und Frauen in der Tagespflege nicht ausreichend zu berücksichtigen und so die Wahlfreiheit der Eltern in Frage zu stellen. Die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen bei Tagespflegeeltern habe sich seit 2014 auf nun noch elf Prozent halbiert. Kritik am Agieren der Landesregierung kam auch von den anderen Oppositionsfraktionen von AfD, CDU und FDP.

Oldenburg verwies auf die bestehenden rechtlichen Regelungen, nach denen Kreistage, Stadtvertretungen oder Bürgerschaften über die Höhe der Zuwendungen entschieden. “Eine landeseinheitliche Vergütungsregelung kann es nicht geben”, erklärte sie, “denn das wäre ein Eingriff in die Selbstverwaltung der kommunalen Ebene oder der Einrichtungsträger”.

Doch strebe die Landesregierung Verbesserungen für Tagespflegepersonen an. So sollten künftig bis zu sechs statt fünf Kinder gleichzeitig betreut werden können. Zudem solle der Zusammenschluss von bis zu drei Kindertagespflegepersonen und die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten möglich werden. Das erleichtere auch die Kinderbetreuung bei Erkrankung einer Pflegeperson. Nach Ansicht Shepleys wird damit die Situation in der Tagespflege jedoch nicht verbessert.

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