Innovative Gründer können in Mecklenburg-Vorpommern künftig Elternzeit nehmen und den Förderzeitraum entsprechend verlängern.
Während der Elternzeit werde der Gründerzuschuss von mindestens 1200 Euro monatlich dann ausgesetzt, erklärte das Wirtschaftsministerium in Schwerin bei der Veröffentlichung der neuen Richtlinie am Montag. Anschließend könne die Laufzeit des sogenannten Gründerstipendiums um diese Zeit verlängert werden, damit die Gründer die 18 Monate voll ausschöpfen könnten.
„Wir brauchen mehr nachhaltige und innovative Existenzgründungen im Land“, betonte Minister Reinhard Meyer (SPD). Das Gründerstipendium solle den Start erleichtern. Die neue Richtlinie läuft den Angaben zufolge bis zum 31. Dezember 2023. Sie sieht außerdem vor, dass Studenten für eine Unternehmensgründung ein Urlaubssemester nehmen und dann ebenefalls das nicht rückzahlbare Gründerstipendium bekommen können. Die Mittel für die Gründerstipendien stammen aus EU-Töpfen, wie es hieß. Vorgesehen sei ein Programmvolumen von zwei Millionen Euro.
Aus der Opposition kam Zustimmung, verbunden mit der Forderung nach mehr. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen setze die Landesregierung in Teilen um, was die FDP seit Längerem fordere, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion der Liberalen, David Wulff. „Mit der Einführung eines Gründungssemesters helfen wir jenen, die sich während ihres Studium bereits eine Existenz aufbauen wollen.“ Die neue Richtlinie für Gründerförderung dürfe jedoch nur der Anfang sein. Wulff plädierte für eine großflächigere Ausweitung der Gründungsmöglichkeiten in MV.