Dienstag, 26.November 2024 | 11:22

Große Reform im Elternrecht: Bundesregierung will Ko-Mutterschaft ermöglichen

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Die Bundesregierung will Vereinbarungen zur rechtlichen Elternschaft ermöglichen. Das solle im Zuge der geplanten Änderungen beim Abstammungsrecht geschehen, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Angelika Schlunck, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Weitere Schwerpunkte dabei seien, Ko-Mutterschaften möglich zu machen, also die Anerkennung einer zweiten Frau als Mutter bei lesbischen Ehepaaren. Außerdem sollen Kinder mehr Rechte erhalten, Informationen über die leibliche Abstammung zu bekommen.

All dies wird laut Schlunck Auswirkungen auf Fragen der Anfechtung von Vater- und Mutterschaften haben. „Wir überlegen, wie wir das künftig ausgestalten sollen.“ Die Thematik sei „in der Tat nicht ganz trivial“, sagte Schlunck. Daher werde es voraussichtlich bis zum Ende der Legislaturperiode im Sommer 2025 dauern, bis die Regelungen dazu ausgearbeitet sind. Ein Ministeriumssprecher ergänzte, dass schon demnächst Vorschläge in Form eines Eckpunktepapiers vorgelegt und die Gesetzesänderungen noch in der laufenden Amtszeit des Parlaments beschlossen werden sollen.

Hintergrund ist das Verfahren eines leiblichen Vaters aus Sachsen-Anhalt, das heute vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde. Der 44-Jährige rief die Verfassungsrichter an, weil er zwar biologischer Vater eines inzwischen Dreijährigen ist, aber auch rechtlich sein Vater sein will. Rechtlicher Vater des Jungen ist allerdings bereits der neue Lebensgefährte der Mutter. Zwar können leibliche Väter die rechtliche Vaterschaft eines anderen Manns grundsätzlich anfechten. Wenn der rechtliche Vater mit dem Kind über längere Zeit in einer Familie zusammenlebt und Verantwortung für es trägt, geht das aber nicht.

Das Gesetz soll dabei vor allem das Kindeswohl schützen. Nach bisherigem Verständnis könne es zu Rollenkonflikten und Kompetenzstreitigkeiten kommen, wenn es mehr als zwei Elternteile gebe, sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Verfassungsrichter Henning Radtke, in Karlsruhe. Doch in der Verhandlung wurde deutlich, dass diese Ansicht und die Schlussfolgerungen daraus sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Politik und Justiz mittlerweile umstritten sind. Das Gericht befragte zahlreiche Sachverständige, um sich vor allem über die „Bindungssituation von Kindern“ zu informieren, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte.

Die Expertinnen und Experten betonten, wie wichtig eine sichere Bindung schon im Babyalter sei. Allerdings gebe es keinen gesicherten Forschungsstand zu der Frage, wie sich Umstände wie in dem Fall aus Sachsen-Anhalt auf Kinder auswirkten. Ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.

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