Wegen versuchen Mordes an seinen Eltern steht seit Mittwoch ein 46-jähriger Mann aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg vor dem Landgericht Schwerin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am späten Abend des 29. Mai dieses Jahres in das elterliche Haus in Grevesmühlen eingedrungen zu sein, um sowohl den Vater als auch die Mutter, die zum Zeitpunkt der Tat 69 beziehungsweise 63 Jahre alt waren, wegen vorangegangener Streitigkeiten und Demütigungen zu töten.
Laut der Anklage überfiel er zunächst seine Mutter in deren Schlafzimmer, bedrohte sie mit einem Messer mit 25 Zentimeter langer Klinge, setzte ihr eine Schreckschusspistole an den Kopf und drückte ab. Weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft glaubte, seine Mutter tödlich getroffen zu haben, begab er sich ins Schlafzimmer seines Vaters und versetzte ihm während einer verbalen Auseinandersetzung mehrere Stiche und Schnitte in die Arme, den Unterschenkel und in die Hüfte. Der Vater konnte seinem Sohn entkommen, verschanzte sich mit seiner Frau in der Küche und alarmierte die Polizei.
Der angeklagte Frührentner bestritt in seiner Vernehmung vor Gericht, dass er seine Eltern töten wollte. Er habe dem Vater Angst einjagen wollen, damit dieser sich einmal so fühlt „wie ich als Kind“. Er räumte ein, zweimal auf ihn mit der Schreckschusspistole geschossen zu haben, als der Vater vor ihm floh. Die Messerverletzungen seien aus Versehen entstanden. Die Mutter habe er dazu bringen wollen, ihm zuzuhören, da sie ihn in den Tagen vorher angeblich verleumdet hatte. Während eines Gerangels habe sich dann ein Schuss gelöst.
Während der mehrere Stunden dauernden Befragung durch das Gericht warf der Angeklagte vor allem seinem Vater mehrmals vor, ihn über viele Jahre schlecht behandelt zu haben. Seine Mutter habe letztlich zum Vater gehalten. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Mit einem Urteil ist Mitte Dezember zu rechnen.