Nach Grenzkontrollen in Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei an insgesamt sieben Tagen die Personalien von 160 Menschen an Gesundheitsämter weitergegeben.
Die Kontrollierten waren von einem Trip nach Polen zurückgekehrt. Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen ist es derzeit nicht erlaubt, zum Einkaufen ins östliche Nachbarland zu fahren. Wer dies doch tut, muss nach der Rückkehr nach Mecklenburg-Vorpommern für zehn Tage in Quarantäne, wie das Innenministerium am Dienstag in Schwerin mitteilte.
Für die Zeit der Quarantäne bestehe nach dem Infektionsschutzgesetz kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, sagte Innenminister Torsten Renz (CDU). Etwa jeder dritte Einkaufstourist sei nach der Ansprache wieder umgekehrt.
Demnach haben Landes- und Bundespolizei vom 12. Dezember bis zum Montag an insgesamt sieben Tagen 5245 Fahrzeuge kontrolliert. Renz kündigte an, dass es ebenfalls über die Weihnachtsfeiertage bis zum 1. Januar Kontrollen geben wird. Er warnte davor, über die Grenze nach Polen zu fahren und sich dort mit Feuerwerk einzudecken. Den Böllern fehle dort oft eine Kennzeichnung, die in Deutschland erforderlich sei.
Laut Landesregierung ist das Zünden von Pyrotechnik zum Jahreswechsel auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt, ebenfalls der Verkauf. Von dem Verkaufsverbot ausgenommen ist demnach sogenanntes Kleinstfeuerwerk, wozu etwa Wunderkerzen zählten.