Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat mehrere Eilanträge von Besitzern von Ferienwohnungen und -häusern gegen das in Mecklenburg-Vorpommern geltende Beherbergungs- und Einreiseverbot abgelehnt.
Die Antragsteller vorwiegend aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen hätten geltend gemacht, dass diese Regelungen einen Eingriff in ihr Eigentum ohne Entschädigungsregelung darstellten und daher verfassungswidrig seien, teilte das Gericht am Montag mit. Ihre Einbußen aufgrund des Beherbergungsverbots seien deshalb unzumutbar, hieß es. (Az.: 1 KM 189/21 OVG).
Das Gericht sei dagegen der Meinung, dass die Anträge unbegründet sind. Die Regelungen in der Verordnung würden sich bei der genauen Prüfung als voraussichtlich rechtmäßig darstellen.