Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen begrüßt.
Die Richter hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen. „Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten“, sagte Drese am Donnerstag in Schwerin. Ähnlich hatte das Gericht in Karlsruhe bei seiner Entscheidung argumentiert.
Drese machte zudem deutlich, dass 90 bis 95 Prozent der Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitsbereich bereits geimpft sind. Diesen Frauen und Männern gelte ihr ausdrücklicher Dank.
Bereits bis Mitte März mussten Beschäftigte nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder frisch von Corona genesen sind. Fehlt der Impfschutz, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.