Montag, 25.November 2024 | 11:29

Gesundheitsämter in MV: Impfpflicht nicht kontrollierbar

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Die Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich nicht in der Lage, die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Behinderteneinrichtungen und Pflege zu kontrollieren.

Das teilte der Landkreistag in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit, wie der Geschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Matthias Köpp, am Mittwoch sagte. „Die Gesundheitsämter haben bereits einen umfangreichen Aufgabenkatalog, und die Spitze der Omikron-Welle rollt erst noch auf uns zu“, sagte Köpp. Die Mitarbeiter seien dauerbelastet, und es hätten sich viele Überstunden angehäuft.

Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei ein ganzer Aufgabenkatalog für die Gesundheitsämter vorgesehen, so Köpp. So sollen sie ungeimpften Mitarbeitern in den Einrichtungen Tätigkeitsverbote aussprechen und Bußgeldverfahren einleiten. Der Sektor habe im Nordosten etwa 70.000 Beschäftigte, sagte Köpp. Wie viele von ihnen noch ungeimpft sind, sei unklar.

Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.

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