Um Schulstandorte auf dem Land zu retten, dürfen Grundschulen dort künftig schon mit 15 Schülerinnen und Schülern eine erste Klasse eröffnen. Bisher sind 20 Kinder dafür nötig. In Regionalen Schulen sind zur Bildung der Klassenstufe fünf künftig nur noch 30 statt bisher 36 Anmeldungen nötig. Der Landtag hat das Schulgesetz entsprechend geändert.
Ausnahmen sind auch noch davon möglich. Die Bestandsfähigkeit aller Schulen in MV sei nun im Gesetz geregelt, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke). „In unserem Bundesland wird keine einzige Schule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen geschlossen“, versicherte sie.
Absturz der Geburtenzahlen
Hintergrund sind die sinkenden Geburtenzahlen. Erblickten von 2015 bis 2018 noch jährlich mehr als 13.000 Babys in Mecklenburg-Vorpommern das Licht der Welt, waren es 2019 noch 12.630, 2021 dann 11.845 und 2023 sogar nur noch 9.671.
Nach Oldenburgs Worten profitieren von der Herabsetzung der Mindestschülerzahlen aktuell 38 Grundschulen und 22 Regionale Schulen. Das sei jede achte Schule in MV. Die Schulträger bekämen nunmehr Planungssicherheit und müssten keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen. Sie könnten jetzt in ihre Schulen zu investieren, „da sie wissen, dass ihre Schule im Dorf bleibt“.