Montag, 25.November 2024 | 10:33

Gesetzentwurf zu Mitbestimmungsrechten von Jugendlichen

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Die Kritik am Entwurf des von Rot-Rot vorgelegten Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes reißt nicht ab und kommt nicht nur von der Opposition im Schweriner Landtag. „Der bisherige Entwurf ist nicht verbindlich genug und bleibt noch hinter den Chancen eines solchen Gesetzes zurück“, beklagte Tim Stegemann vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin.

Um der UN-Kinderrechtskonvention angemessen Rechnung zu tragen, gehöre eine „Muss-Regelung“ für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben in Landkreisen und Gemeinden in das Landesgesetz, sagte Stegemann. In Brandenburg und Schleswig-Holstein etwa seien bereits sehr gute Erfahrungen mit solchen Muss-Regelungen gemacht worden.

Auch der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Harald Terpe, forderte eine verpflichtende Regelung. „Junge Menschen haben ein Anrecht auf Beteiligung; das ist kein Sahnehäubchen für reiche Kommunen“, sagte Terpe. Nach seinen Angaben haben jüngst bei der Beratung des Entwurfs im Sozialausschuss des Landtags alle anwesenden Experten und Expertinnen die fehlende Verbindlichkeit als einen zentralen Schwachpunkt bemängelt. „Stand jetzt wird das Gesetz der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht“, konstatierte Terpe.

Sein Fraktionskollege Hannes Damm erneuerte die Forderungen nach einer angemessenen und verlässlichen Finanzierung und einem regelmäßigen Kinder- und Jugendbericht. SPD und Linke hätten in ihrem Koalitionsvertrag „verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte“ angekündigt, würden mit dem dem vorgelegten Entwurf den eigenen Ansprüchen aber nicht gerecht.

„Wir würden uns wünschen, dass die demokratischen Fraktionen noch mal nach einem gemeinsamen Weg der Verbesserung des Gesetzes suchen“, appellierte Damm an die Koalition. „Je attraktiver wir für junge Menschen sind, desto mehr bleiben und desto mehr kommen nach ihrer Ausbildung oder mit ihren Kindern wieder zurück“, zeigte sich der Grünen-Politiker sicher.

Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommerns begrüßt zwar den Gesetzesentwurf als „wichtigen Schritt zur rechtlichen Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung“. Doch fehle dem Gesetz ohne eine verbindliche Muss-Regelung die notwendige Durchsetzungskraft. „Es darf nicht sein, dass das bestehende Anrecht junger Menschen auf Beteiligung von der jeweiligen Haushaltslage einer Kommune abhängig gemacht wird. Die Rechte junger Menschen bestehen grundsätzlich und immer und nicht nur, wenn es gerade passt. Es braucht nun klare Vorgaben und umfassende Beratung“, forderte die Geschäftsführerin des Landesjugendrings, Ina Bösefeldt.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, bezeichnete den Gesetzentwurf als unausgegoren. „Was wir aktuell präsentiert bekommen, ist ein schöner Text, aber wenig Mehrwert für die kommunale Praxis“, konstatierte er. Es gebe zu wenig Verbindlichkeit, zu viele Soll- und Kann-Regelungen. „Damit wird der Gesetzentwurf zur wohlklingenden Symbolpolitik, aber auch nicht mehr“, kritisierte Domke. Zudem nehme sich das Land erneut bei der Finanzierung aus der Verantwortung. „Kommunen müssen finanzielle Anreize geboten werden, damit sie kommunale Stellen für Integration und Beteiligung einrichten“, forderte der FDP-Politiker.

Auch der Städte- und Gemeindetag hatte den vorgelegten Gesetzentwurf für mehr Jugendmitbestimmung bereits als unzureichend abgelehnt und als „klassisches Symbolgesetz“ bezeichnet.

Das „Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“, mit dem die rot-rote Landesregierung ein wichtiges Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen will, ist derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es schlägt die Bildung von Kinder- und Jugend-Parlamenten, Räten, Beiräten oder Foren vor, die an Kreistage oder die Kommunalvertretungen in Städten und Gemeinden angebunden sind.

In Anhörungen, Konferenzen oder offenen Formaten sollen Jugendliche ihre Vorstellungen erläutern und Forderungen vorbringen können. Dabei sollen auch digitale Formate genutzt werden. Ebenfalls bei Planungen und Vorhaben des Landes, die Kinder und Jugendliche betreffen, sollen diese frühzeitig und „in angemessener Weise beteiligt werden“.

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